Abo-Kunde werden
Sie möchten auch die Monatskarte im Abonnement bestellen? Lesen Sie hier nach, bei welchen Partnern im Verbund Sie ihr Abonnement beantragen können und was Sie dabei beachten müssen.
Hinweis
Sie benötigen zum Öffnen des Antragsformulares den Adobe Reader. Wenn Sie den Adobe Reader nicht installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen.
Sie möchten Geld sparen und die Monatskarte im Abonnement bestellen? Nachfolgend aufgeführt finden Sie unsere Partner im Verbund, bei denen Sie ein Abonnement abschließen können:
- Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB)
- DB Regio AG, Online-Abo-Antrag
- Regionalverkehr Dresden GmbH (RVD)
- Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO)
- Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM)
- Verkehrsgesellschaft Schwarze Elster mbH (VSE)
- Müller Busreisen GmbH (MBR)
Den Antrag für eine Abo-Monatskarte erhalten Sie in allen Servicezentren der Partner im Verbund. Oder Sie laden sich den Antrag hier herunter.
- Download VVO Abo-Antrag (PDF, 70 kB)
Füllen Sie den Antrag einfach aus und geben Sie ihn dann in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe (bis spätestens zum 10. des Vormonats) ab.
Für Berufspendler empfehlen wir die Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis, für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren, Schüler und Auszubildende die Abo-Monatskarte ermäßigt und für alle, die nach 9 Uhr unterwegs sind, die 9-Uhr-Abo-Monatskarte.
Beim Abschluss eines ermäßigten Abos muss der Antrag bei noch nicht voll geschäftsfähigen Personen vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
Die ermäßigte Monatskarte ist nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte nutzbar und nicht übertragbar. Kundenkarten erhalten Sie in allen Servicezentren der Partner im Verbund. Zeitkarten zum ermäßigten Fahrpreis sind personengebunden und bestehen aus einer Kundenkarte, die unauslöschbar mit vollständigen Personaldaten und einem auf der Karte nicht ablösbar fest aufgeklebten Passfoto zu versehen ist, sowie der Wertmarke. (Tarifbestimmungen 5.2 (2))
Des Weiteren ist die Bestätigung der Schule oder des Verkehrsunternehmens generell erforderlich. Bei Verlust stellen die Verkehrsunternehmen gegen eine Gebühr eine Ersatz-Monatswertmarke aus, die in den Kundenbüros, den Geschäftsstellen oder der Schule (je nach Regelung des Landkreises) abgeholt werden muss.






