ÖPNV für alle

Eine der Grundanforderungen der Gesellschaft ist es auch für Menschen mit Behinderungen eine hohe Mobilität im ÖPNV zu gewährleisten und somit einen „ÖPNV für alle“ zu schaffen. Die Gestaltung des „ÖPNV für alle“ im VVO erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAGSH).

Foto: niedriger Einstieg bei modernen NiederflurwagenModerne Niederflurwagen erleichtern den Einstieg.

Menschen mit Behinderungen sind zur Gestaltung ihrer Mobilität im Sinne des Bewegens von A nach B stärker auf den ÖPNV angewiesen als viele andere Bevölkerungsgruppen. Gemeint sind nicht nur Personen im Rollstuhl, sondern auch gehbehinderte, blinde und sehbehinderte sowie gehörlose und schwerhörige Personen, die bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besondere Betreuung erfordern. Zugleich verfügt diese Gruppe der Menschen oftmals nur über ein Minimaleinkommen.

Das schließt häufig die Verfügung über einen eigenen Pkw ebenso aus wie die Nutzung von anderen, nicht subventionierten Einzelbeförderungsformen wie Taxi oder Mietwagen.

Wenn also die Mobilität für alle ermöglicht und die Integration gefördert werden soll, muss der öffentliche Personennahverkehr als Zentrum der Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen so entwickelt und gestaltet werden, dass er zum „ÖPNV für alle“ wird.

In einer ersten Etappe, dem Modellprojekt „ÖPNV für alle in der Landeshauptstadt Dresden“, konnte ein weitgehend barrierefreier ÖPNV in Dresden geschaffen werden. Wesentlicher Garant für das Gelingen des Modellprojektes war die aktive Mitarbeit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) und die Einbeziehung der DB Regio AG und des VVO.
 
Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Modellprojekt „ÖPNV für alle in der Landeshauptstadt Dresden“ sollen nun in enger Zusammenarbeit mit der LAGSH bereits erprobte Lösungen auf den ÖPNV im Nahverkehrsraum Oberelbe und danach auf den ÖPNV in ganz Sachsen übertragen werden.

So wurden durch die Einrichtung der innovativen Auskunftssysteme Delfi und Doris bereits die Voraussetzungen für eine behindertengerechte Auskunft im VVO und in Sachsen geschaffen. Mit Realisierung der Vorhaben aus dem Infrastrukturprogramm 2010 erfolgt die barrierefreie Gestaltung der Infrastruktur im VVO wie z. B. an den ÖPNV-Schnittstellen.
 
Auch die Verkehrsunternehmen werden zunehmend der Anforderung der Barrierefreiheit gerecht, in dem der Anteil eingesetzter Fahrzeuge, die einen barrierefreien Ein- und Ausstieg (Niederflurtechnik, Rampen) ermöglichen, stetig zunimmt. So hat DB Regio alle in Sachsen eingesetzten Regiosprinter II und Doppelstockzüge mit manuellen Überfahrrampen ausgerüstet, so dass alle Bahnsteighöhen zwischen 38 cm und 76 cm rollstuhlgerecht bedient werden können.

Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bietet die Bahn unter der Rufnummer: 0180 / 5 512 512 eine MobilitätsServiceZentrale und seit September 2009 wurde speziell für die S-Bahn Dresden eine regionale Telefonnummer 0351 / 20 68 290 eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAGSH):