Ermäßigungen

Der VVO bietet Ermäßigungen bzw. unentgeltliche Fahrten für ausgewählte Personengruppen an.

Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen werden entsprechend den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nur dann unentgeltlich befördert, wenn sie den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke mit sich führen. Die unentgeltliche Beförderung von  Begleitpersonen regeln ebenfalls die Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die Begleitung muss auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein.

Senioren

Einen Bonus gibt es für alle Bürger ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, denn sie können Tageskarten für Einzelpersonen zum ermäßigten Fahrpreis nutzen.

Kinder

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis 5 Jahre und Kindergartengruppen. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren können die ermäßigten Fahrpreise in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten ist eine gültige Kundenkarte erforderlich, die durch die Bildungseinrichtung bestätigt sein muss.

Schüler, Auszubildende, Studenten

Schüler, Auszubildende und Studenten können den ermäßigten Fahrpreis nur für Zeitkarten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine durch die Bildungseinrichtung bestätigte und mit einem darauf nicht ablösbar fest aufgeklebten Passbild und unauslöschbar vollständig ausgefüllten Personaldaten versehene Kundenkarte.

Landes- und Bundespolizei, sowie Sächsische Sicherheitswacht

Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen und der Bundespolizei in Uniform, bei gemeinsamer dienstlicher Bestreifung mit Angehörigen der Bundespolizei auch tschechische Vollzugsbedienstete, sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform werden in den Verkehrsmitteln des Linienverkehrs im Verbundraum unentgeltlich befördert. In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.