Tarifzonen

Hier können Sie sich den aktuellen Tarifzonenplan mit allen Tarif­zonen ansehen. Außerdem werden Sie über die Regelungen der Grenzhaltestellen, Grenzräume und Preisstufen für Zeitkarten informiert.

Tarifzonenplan

Tarifzonenkarte

TZ Name TZ Name TZ Name
10 Dresden 40 Großenhain 60 Dippoldiswalde
20 Hoyerswerda 41 Riesa 61 Freital
30 Kamenz 42 Thiendorf 63 Altenberg
31 Radeberg 43 Gröditz 70 Pirna
32 Wittichenau 50 Meißen 71 Bad Gottleuba
33 Lauta 51 Nossen 72 Bad Schandau
34 Königsbrück 52 Radebeul 73 Neustadt
81 Bischofswerda (Bus) 82 Königswartha 91 Boxberg
92 Spremberg 93 Elsterwerda 94 Mühlberg
97 Hetzdorf

Grenzhaltestelle

Grenzhaltestelle

Der VVO-Tarif ist ein großflächiger Zonentarif. Der Verbundraum ist in 21 Tarifzonen eingeteilt. Benachbarte Tarifzonen berühren sich durch  Tarifzonengrenzen. An diesen Tarifzonengrenzen befinden sich grundsätzlich Haltestellen. Als Tarifzonengrenze kann eine Haltestelle sowie mehrere oder alle Haltestellen eines Ortes dienen. In Ausnahmefällen kann die Tarifzonengrenze auch zwischen zwei Bahn- oder Busstationen liegen.

Grenzraum

In der links gezeigten Karte liegt die Haltestelle Dresden, Lugaer Platz (gilt als Tarifzonengrenze) sowohl in der Tarifzone 10 als auch in der Tarifzone 70. Die Tarifzonengrenze verläuft weiter zwischen den Bahnstationen Dresden-Zschachwitz und Bf Heidenau (DD-Zschachwitz gehört nur zur Tarifzone 10, Bf Heidenau nur zur Tarifzone 70).

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Tages­karten nicht für die aus­schließ­liche Grenz­raum­nutzung ausgegeben werden.

Die Grenz­raum­regelung erweitert nicht den Geltungs­bereich der jewei­ligen Tarifzone.

Beim „Überfahren“ der Tarifzonengrenze ist der Preis für 2 Tarifzonen zu zahlen. Um diesen Preissprung (Preisstufe 1 zu Preisstufe 2) „abzufedern“, wurden an Grenzen benachbarter Tarifzonen „Grenzräume“ festgelegt. Für Sie ist das oft dann von Vorteil, wenn Sie kurz vor der Tarifzonengrenze einsteigen und Ihr Ziel kurz danach erreichen. Die Grenzräume sind unterschiedlich groß und berücksichtigen das Liniennetz und die Verkehrsbeziehungen.

Die Kennzeichnung des Grenzraumes erfolgt auf den Fahrausweisen durch den Entwerteraufdruck oder bei Zeitkarten durch den Aufdruck „Grenzraum“ besonders. Die Grenzräume können Sie im Überblick dem Tarifzonenplan oder den Fahrplantabellen an der Haltestelle entnehmen.

Fahren Sie nur innerhalb des Grenzraumes (zwischen den Haltestellen A und B), ist nur ein Fahrausweis für eine Tarifzone, also Preisstufe 1 (bei Nutzung Einzelfahrschein) oder Preisstufe A (bei Nutzung Zeitkarte) erforderlich.

Preisstufen für Zeitkarten

Für häufige Fahrten in Grenzräumen können Sie eine Zeitkarte der Preisstufe A mit dem Aufdruck „Grenzraum“ lösen. Diese Zeitkarte gilt dann in Grenzräumen im VVO.

Gültigkeitsbereich der Preisstufe A Preisstufe A
1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisaufdruck)
(außer Tarifzone Dresden)
Gültigkeitsbereich der Preisstufe A Preisstufe A
Grenzraum (gemäß Fahrausweisaufdruck)
Gültigkeitsbereich der Preisstufe A1 (Dresden) Preisstufe A1
Tarifzone Dresden
Gültigkeitsbereich der Preisstufe B Preisstufe B
2 Tarifzonen (gemäß Fahrausweisaufdruck)
Gültigkeitsbereich der Preisstufe C Preisstufe C
1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisaufdruck) und alle umliegenden Tarifzonen
Gültigkeitsbereich der Preisstufe D Preisstufe D
Verbundraum

Beispiele

  • Der Grenzraum im Verlauf der S1 zwischen den Tarifzonen Dresden und Pirna reicht von Dresden-Niedersedlitz bis Heidenau-Großsedlitz. Um nur diesen Abschnitt zu befahren, ist ein Fahrausweis für eine Tarifzone zu entwerten. Der Grenzraum bis Heidenau-Großsedlitz erweitert nicht die Tarifzone Dresden!
  • Auf der Stadtbuslinie H/S reicht der Grenzraum von Dresden-Prohlis bis Heidenau, Pechhütte. Für Fahrten in diesem Grenzraum ist wiederum ein  Fahrausweis für eine Tarifzone zu entwerten. Die Linie H/S überschreitet die Tarifzonengrenze in Dresden, Lugaer Platz. Durch diesen Grenzraum wird die Tarifzone Pirna nicht bis Dresden-Prohlis erweitert!
  • Auch an vielen anderen Stellen im Gebiet des VVO ist die Fahrt über zwei Tarifzonen innerhalb eines Grenzraumes mit einem Fahrausweis der Preisstufe 1 oder A möglich.
  • Die genauen Haltestellen „Ihres“ Grenzraumes erfahren Sie über die InfoHotline des VVO, beim Service- und Fahrpersonal der Verkehrsunternehmen oder im Internet.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.