Fahrräder, Sachen & Tiere
Hier ist im Detail beschrieben, welche Mitnahmeregelungen für Fahrräder, Gegenstände und Tiere bei welchem Ticket gelten. Dabei erfahren Sie auch, welche Sachen grundsätzlich mitgenommen werden dürfen und welche nicht.
Hinweis
Hunde sind generell (außer bei Mitnahme in dafür geeigneten Behältern) an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
In den Verkehrsmitteln können ein Kinderwagen mit Kind, ein Rollstuhl, ein Rollator, ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten pro Person sowie Handgepäck und kleine Tiere im geeigneten Transportbehälter unentgeltlich befördert werden.
Nutzen Sie Monats- oder Jahreskarten (Zeitkarten), außer Wochenkarten, dann kostet die Mitnahme eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder Hundes nichts.
Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren. Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang.
Fahrpreise für Fahrräder, Sachen und Tiere
|
Ticket |
Mitnahme |
1. Tarifzone |
ab 2 Tarifzonen |
|---|---|---|---|
| je Fahrrad oder Hund |
ermäßigte Einzel- |
ermäßigte Einzel- |
|
| Einzelfahrt/ 4er-Karte |
gültig pro Fahrt |
1,40 € |
2,60 € |
| Tages-/Wochenkarte/ NachtTicket/ Familientages-/ Kleingruppenkarte |
gültig pro Tag |
1,40 € |
2,60 € |
| Monats-, Abo-Monats-, Jahreskarte |
1 Fahrrad oder Hund unentgeltlich, jedes weitere pro Tag |
1,40 € |
2,60 € |
Für eine ermäßigte Einzelfahrt der Preisstufe 1 oder 2 können Sie auch Abschnitte der 4er-Karte entwerten.
Fahrradmonatskarte
Wollen Sie ein Fahrrad, einen Fahrradanhänger oder einen Hund häufig mitnehmen, obwohl Sie keine Zeitkarte nutzen, dann können Sie die Fahrradmonatskarte für 15,00 Euro im gesamten Verbundraum nutzen.
Gültigkeitszeitraum
Die Dauer der Mitnahme von Fahrrädern, Sachen oder Tieren ist bei der Nutzung von Einzelfahrscheinen auf die zeitliche Gültigkeit entsprechend der gewählten Preisstufe begrenzt. In Verbindung mit Tages- bzw. Zeitkarten ist die Fahrradmitnahme ab Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages möglich.
Hinweis
Die Fahrradmonatskarte gilt auf den FahrradBussen.
Die Mitnahme des Fahrrades kann gemäß Beförderungsbedingungen VVO-Tarif nur im Rahmen der Kapazitäten des Fahrradanhängers gewährleistet werden.
Weitere Informationen zur Mitnahme von Sachen (§11) und Tieren (§12) finden Sie in den Beförderungsbedingungen unter:
Alle Angaben sind ohne Gewähr.






