Fahrräder, Sachen & Tiere

Hier ist im Detail beschrieben, welche Mitnahmerege­lung­en für Fahrräder, Gegenstände und Tiere bei welchem Ticket gelten. Dabei erfahren Sie auch, welche Sachen grund­sätz­lich mitgenommen werden dürfen und welche nicht.

Hinweis

Hunde sind generell (außer bei Mitnahme in dafür geeigneten Behältern) an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

In den Verkehrsmitteln können ein Kinderwagen mit Kind, ein Rollstuhl, ein Rollator, ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten pro Person sowie Handgepäck und kleine Tiere im geeigneten Transportbehälter unentgeltlich befördert werden.

Nutzen Sie Monats- oder Jahreskarten (Zeitkarten), außer Wochenkarten, dann kostet die Mitnahme eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder Hundes nichts.

Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mit­nahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren. Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang.

Fahrpreise für Fahrräder, Sachen und Tiere

Ticket

Mitnahme

1. Tarifzone

ab 2 Tarifzonen

je Fahrrad
oder Hund

ermäßigte Einzel-
fahrt, Preisstufe 1

ermäßigte Einzel-
fahrt, Preisstufe 2

Einzelfahrt/
4er-Karte
gültig pro Fahrt

1,40 €

2,60 €

Tages-/Wochenkarte/
NachtTicket/
Familientages-/
Kleingruppenkarte
gültig pro Tag

1,40 €

2,60 €

Monats-,
Abo-Monats-,
Jahreskarte
1 Fahrrad oder Hund
unentgeltlich, jedes
weitere pro Tag

1,40 €

2,60 €

Für eine ermäßigte Einzelfahrt der Preisstufe 1 oder 2 können Sie auch Abschnitte der 4er-Karte entwerten.

Fahrradmonatskarte

Wollen Sie ein Fahrrad, einen Fahrradanhänger oder einen Hund häufig mitnehmen, obwohl Sie keine Zeitkarte nutzen, dann können Sie die Fahrradmonatskarte für 15,00 Euro im gesamten Verbundraum nutzen.

Gültigkeitszeitraum

Die Dauer der Mitnahme von Fahrrädern, Sachen oder Tieren ist bei der Nutzung von Einzel­fahrscheinen auf die zeitliche Gültigkeit entsprechend der gewählten Preisstufe begrenzt. In Verbindung mit Tages- bzw. Zeitkarten ist die Fahrradmitnahme ab Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages möglich.

Hinweis

Die Fahrradmonatskarte gilt auf den FahrradBussen.

Die Mitnahme des Fahrrades kann gemäß Beförderungsbedingungen VVO-Tarif nur im Rahmen der Kapazitäten des Fahrradanhängers gewährleistet werden.

Weitere Informationen zur Mitnahme von Sachen (§11) und Tieren (§12) finden Sie in den Beförderungsbedingungen unter:

Alle Angaben sind ohne Gewähr.