Coronavirus: Aktuelle Informationen
Seit 16. Januar 2023 ist es bei der Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln keine Pflicht mehr, eine Maske zu tragen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung wird dennoch weiterhin empfohlen.
Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Sachsen entfällt zum 16. Januar 2023 die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, z.B. OP-Maske wird dennoch weiterhin empfohlen.
Im Fernverkehr entfällt die FFP-2-Maskenpflicht für Fahrgäste ab 2. Februar.
Bitte beachten Sie die Verordnung des Freistaates Sachsen.
Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschriebenen Regelungen.
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