4er-Karte für Kurzstrecke

Weitere Informationen

NEU: Ab 1. April 2026 wird die Einzel­fahrt für Kurz­strecken eingeführt.

Diese kostet 2,10 Euro und wird nur über die App FAIRTIQ angeboten.

Kurzstrecke im VVO

Mit der 4er-Karte Kurzstrecke im VVO fahren Sie kurze Strecken mit Zug, Straßenbahn oder Bus.

Das Kurzstreckenticket enthält 4 Fahrten und kostet 8,00 Euro (ab 1. April 2026: 8.40 Euro).

Die Fahrt mit der 4er-Karte Kurzstrecke ist unabhängig von Tarifzonen und Grenzräumen, Sie entwerten pro Fahrt einen Abschnitt des Tickets.

Die Kurzstreckenfahrt darf nur ohne Umstieg und ohne Fahrtunterbrechungen erfolgen.

Wie weit kann ich mit einer Kurzstrecke fahren?

Wie weit eine Kurzstrecke ist, hängt von der Einstiegshaltestelle ab.

Über die Suche können Sie direkt prüfen, bis zu welchen Haltestellen Sie mit einer Kurz­strecke fahren können. Geben Sie hier einfach Ihre Einstiegshaltestelle ein.

Alternativ finden Sie die Kurzstreckeninformationen an Haltestellen­aushängen, an den Aushängen am Bahnsteig oder über die Fahrplanauskunft.

Mit einem Abschnitt der 4er-Karte Kurzstrecke ...

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Weitere Informationen

Ticketkauf: Hier erhalten Sie die 4er-Karte Kurzstrecke

Die 4er-Karte Kurzstrecke erhalten Sie 

  • an den stationären DB- bzw. DVB-Ticketautomaten im VVO
  • in Servicestellen und Reisezentren
  • beim Busfahrer im Regionalverkehr
  • NEU: als Einzelfahrt über die FAIRTIQ-App (ab 01.04.2026)

FAIRTIQ App jetzt kostenfrei installieren:

Mit FAIRTIQ einfach ein- und auschecken – die App berechnet automatisch den günstigsten Preis für Ihre Fahrten.

Vor der ersten Fahrt installieren Sie sich die FAIRTIQ-App und registrieren sich.

 

Gültigkeit in den Sonderverkehrsmitteln

4er-Karten gelten nicht:

  • auf den Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebe­bahn), 
  • bei der Stadtrundfahrt in Meißen,
  • auf den Schmalspurbahnen Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn,
  • auf der Kirnitzschtalbahn,
  • im Personenaufzug in Bad Schandau sowie
  • in den Anrufsammeltaxis.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tickets

Im VVO können Sie alle Tickets einfach miteinander kombinieren.

Erst Ticket entwerten, dann einsteigen:

Einzelkarten sind eine Stunde länger gültig, wenn sie in der Tarifzone entwertet werden, für die Sie bereits eine Tages- oder Zeitkarte besitzen. Wenn Sie mit Nahverkehrszügen unterwegs sind, entwerten Sie alle für die Fahrt nötigen Tickets vor dem Betreten der Fahrzeuge am Bahnsteig.

Sofern Ihre Fahrt in einer Straßenbahn oder einem Bus beginnt, dann entwerten Sie die Tickets nach Betreten des Fahrzeugs. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie bitte alle Tickets vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Beispiele für Kombinationen

Beispiel Monatskarte + Einzelfahrt

Sie nutzen eine Monatskarte für die Tarifzone Dresden und wollen an einem Tag nach Stadt Wehlen fahren? Dann kaufen Sie für die Weiterfahrt in der Tarifzone Pirna eine Einzelfahrt für eine Tarifzone. Da Sie die Einzelkarte bereits in der Tarifzone Dresden entwerten, obwohl Sie dort noch eine Monatskarte haben, ist sie länger gültig: Sie haben dann ab der Entwertung zwei Stunden Zeit, Stadt Wehlen zu erreichen.

Beispiel Monatskarte + Tageskarte

Sie besitzen eine Monatskarte für die beiden Tarifzonen Radebeul und Dresden und möchten zum Wandern in die Sächsische Schweiz fahren. Dann kaufen Sie eine Tageskarte für die Tarifzonen Pirna und Bad Schandau dazu. Diese entwerten Sie vor dem Zustieg in die S-Bahn und sind so den ganzen Tag mobil.

Neue Fahrpreise ab 1. April 2026 – Wie lange gilt der Fahrschein mit altem Preis?

Am 1. April 2026 werden im Verkehrsverbund Oberelbe die Fahrpreise angepasst.

Für den Übergang gilt:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können auch weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden bis 30. Juni 2026 anerkannt. Abweichungen für über Handy erworbene 4er-Karten sind in den AGB der jeweiligen HandyTicket-App veröffentlicht.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können ab 1. April 2026 gegen Wertausgleich in allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres nach einer Änderung des VVO-Tarifs.

NEU: Ab 1. April 2026 werden Wochen- und Monatskarten (Zeitkarten) nur noch zum sofortigen oder vorausgewählten Fahrtantritt ausgegeben. Die Entwertung dieser Tickets entfällt damit. Zeitkarten zur Entwertung, die vor dem 1. April 2026 ausgegeben wurden, können unter Berücksichtigung der oben genannten Übergangsregelungen weiterhin mit Entwertung beim erstmaligen Fahrtantritt genutzt werden.

Preistabelle ab 01.04.2026


Alle Angaben sind ohne Gewähr.