Wochenkarte

Mit der Wochenkarte flexibel im VVO unterwegs

Die Wochenkarte ist ideal für Touristen oder Gelegenheits­fahrer. Mit ihr sind Sie 7 Tage lang flexibel im Verkehrsverbund Oberelbe – also in Dresden oder im gesamten VVO-Gebiet unterwegs. 

Sie wählen einfach Ihren Starttag und sind ab diesem Zeitpunkt 7 aufeinanderfolgende Tage mobil.

Die Wochenkarte gilt ab dem gewählten Startdatum bis zum Ende des siebsten Tages (24 Uhr). Sie ist damit nicht an eine Kalenderwoche gebunden, sondern individuell nutzbar. Die Wochenkarte zum Normalfahrpreis ist übertragbar.

Zusätzlich bietet die Wochenkarte ein besonderes Freizeitangebot, da sie auch in den Sonderverkehrsmitteln gültig ist – Vorteil.


Preise und Gültigkeit Wochenkarte

  Gültigkeit ermäßigt normal
Wochenkarte
gilt 7 Tage
ab dem ersten Geltungstag
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
19,10 €9 25,50 €
Tarifzone Dresden 24,00 €9 32,00 €
2 Tarifzonen3 34,40 €9 45,90 €
1 Tarifzone3
und umliegende
51,80 €9 69,00 €
Verbundraum 68,20 €9 90,90 €

Stand: 1. April 2026

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Tarifzonen

Das VVO-Zeitkartensortiment ist in mehreren Preiskategorien erhältlich. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der befahrenen Tarifzonen.


1 Tarifzone (außer Dresden)

1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisauf­druck)


Grenzraum (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten innerhalb eines Grenzraumes gemäß Fahr­ausweis­aufdruck. Der Grenzraum erweitert nicht die Gültigkeit einer Tarifzone und gilt nicht in beiden Tarifzonen komplett.


Tarifzone Dresden

Gilt für Ihre Fahrten in der Tarifzone Dresden.

 


2 Tarifzonen

Gilt für Ihre Fahrten in zwei benachbarten Tarifzonen, also bei Überquerung einer Tarifzonengrenze, gemäß dem Fahrausweisaufdruck.

 


1 Tarifzone und umliegende (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten in 1 Tarifzone (Stammzone) und allen umliegenden Tarifzonen gemäß Fahrausweisaufdruck.

Verbundraum
Gilt für Ihre Fahrten im gesamten Verbundraum.

Zeitliche Gültigkeit

Wochenkarten gelten ab dem gewählten ersten Geltungstag für 7 aufeinander folgende Kalendertage.

Bsp.: Wird als erster Geltungstag ein Dienstag gewählt, so ist die Wochenkarte bis einschließlich des darauffolgenden Montag 24 Uhr gültig.

Was ist bei ermäßigten Wochenkarten zu beachten?

Die ermäßigte Wochenkarte ist per­sonen­gebunden und gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte – Kundenkarte hier online beantragen.

Ermäßigte Wochenkarten dürfen Schüler, Auszubildende und Studenten sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten nutzen.

Vorteil: Gültigkeit in den Sonderverkehrsmitteln

Für Inhaber mit Wochenkarten gibt es ein besonderes Freizeitangebot:

Gilt diese Zeitkarte in der Tarifzone(n), in der

  • die Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebebahn),
  • die Schmalspurbahnen (Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn),
  • die Stadtrundfahrt in Meißen,
  • die Kirnitzschtalbahn sowie
  • den Personenaufzug in Bad Schandau

verkehren, so können Sie dieses Sonderverkehrsmittel ebenfalls nutzen.

Gültigkeit in der 1. Klasse

Wochenkarten gelten nur zur Fahrt in der 2. Klasse. Für Inhaber einer Wochenkarte zum Normalpreis besteht die Möglichkeit eine Zusatz-Wochenkarte zur Benutzung der Nah­ver­kehrs­züge in der 1. Klasse zu erwerben.

  Gültigkeit normal

Wochenkarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, 7 Tage
inkl. Entwertungstag
10,80 €

Monatskarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, bis gleicher
Tag Folgemonat ab Entwertung
27,00 €

Für die einmalige Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen werden Tageskarten zum Übergang in die 1. Klasse angeboten. Die Fahrausweise sind nach der Entwertung nicht übertragbar.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Tageskarte für
Benutzung 1. Klasse
1 Tarifzone,
bis 4 Uhr Folgetag
1,10 €2,4 2,20 €
Verbundraum,
bis 4 Uhr Folgetag
2,20 €2,4 4,40 €

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tickets

Im VVO können Sie alle Tickets einfach miteinander kombinieren.

Erst Ticket entwerten, dann einsteigen:

Einzelkarten sind eine Stunde länger gültig, wenn sie in der Tarifzone entwertet werden, für die Sie bereits eine Tages- oder Zeitkarte besitzen. Wenn Sie mit Nahverkehrszügen unterwegs sind, entwerten Sie alle für die Fahrt nötigen Tickets vor dem Betreten der Fahrzeuge am Bahnsteig.

Sofern Ihre Fahrt in einer Straßenbahn oder einem Bus beginnt, dann entwerten Sie die Tickets nach Betreten des Fahrzeugs. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie bitte alle Tickets vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Beispiele für Kombinationen

Beispiel Monatskarte + Einzelfahrt

Sie nutzen eine Monatskarte für die Tarifzone Dresden und wollen an einem Tag nach Stadt Wehlen fahren? Dann kaufen Sie für die Weiterfahrt in der Tarifzone Pirna eine Einzelfahrt für eine Tarifzone. Da Sie die Einzelkarte bereits in der Tarifzone Dresden entwerten, obwohl Sie dort noch eine Monatskarte haben, ist sie länger gültig: Sie haben dann ab der Entwertung zwei Stunden Zeit, Stadt Wehlen zu erreichen.

Beispiel Monatskarte + Tageskarte

Sie besitzen eine Monatskarte für die beiden Tarifzonen Radebeul und Dresden und möchten zum Wandern in die Sächsische Schweiz fahren. Dann kaufen Sie eine Tageskarte für die Tarifzonen Pirna und Bad Schandau dazu. Diese entwerten Sie vor dem Zustieg in die S-Bahn und sind so den ganzen Tag mobil.

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Für die Mitnahme eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder eines Hundes an einem Tag empfehlen wir die VVO-Fahrradtageskarte für 1 Tarifzone. Bei der Fahrt in zwei oder mehr Tarifzonen nutzen Sie bitte die Fahrradtageskarte für den Verbundraum.

  Gültigkeit

normal

Tageskarte Fahrrad/
Fahrradanhänger oder Hund
1 Tarifzone3 2,40 €
Verbundraum 3,60 €

Wenn Sie Fahrrad, Fahrradanhänger oder Ihren Hundes innerhalb der sieben Tage häufiger mitnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen die Fahrradmonatskarte. 

  Gültigkeit

normal

Monatskarte Fahrrad/
Fahrradanhänger oder Hund
gilt: siehe Monatskarte
Verbundraum 21,60 €

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX).

Neue Fahrpreise ab 1. April 2026 – Wie lange gilt der Fahrschein mit altem Preis?

Am 1. April 2026 werden im Verkehrsverbund Oberelbe die Fahrpreise angepasst.

Für den Übergang gilt:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können auch weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden bis 30. Juni 2026 anerkannt. Abweichungen für über Handy erworbene 4er-Karten sind in den AGB der jeweiligen HandyTicket-App veröffentlicht.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können ab 1. April 2026 gegen Wertausgleich in allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres nach einer Änderung des VVO-Tarifs.

NEU: Ab 1. April 2026 werden Wochen- und Monatskarten (Zeitkarten) nur noch zum sofortigen oder vorausgewählten Fahrtantritt ausgegeben. Die Entwertung dieser Tickets entfällt damit. Zeitkarten zur Entwertung, die vor dem 1. April 2026 ausgegeben wurden, können unter Berücksichtigung der oben genannten Übergangsregelungen weiterhin mit Entwertung beim erstmaligen Fahrtantritt genutzt werden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.