Wochenkarte

Für  gelegentliche Vielfahrer ist die Wochenkarte das passende Angebot. Die Wochenkarte ist sieben Tage gültig, inklusive des Entwertungstages. Der 1. Geltungstag ist frei wählbar.

Die ermäßigte Wochenkarte dürfen Schüler, Auszubildende und Studenten sowie Teilnehmer an einem freiwilligen, sozialen oder ökologischem Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten nutzen.

Die ermäßigte Wochenkarte ist per­sonen­gebunden und nur in Verbindung mit einer vollständig ausgefüllten Kundenkarte gültig. Alle Infos zur Kundenkarte finden Sie unter www.vvo-online.de/Kundenkarte.

Wochenkarten zum Normalfahrpreis sind übertragbar.

Preise und Gültigkeit Wochenkarte

  Gültigkeit ermäßigt normal
Wochenkarte
gilt 7 Tage
inkl. Entwertungs­tag
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
16,00 €9 21,30 €
Tarifzone Dresden 19,50 €9 26,00 €
2 Tarifzonen3 28,90 €9 38,50 €
1 Tarifzone3
und umliegende
43,40 €9 57,80 €
Verbundraum 57,10 €9 76,10 €

Stand: 1. April 2023

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen. 

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Tarifzonen

Das VVO-Zeitkartensortiment ist in mehreren Preiskategorien erhältlich. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der befahrenen Tarifzonen.


1 Tarifzone (außer Dresden)

1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisauf­druck)


Grenzraum (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten innerhalb eines Grenzraumes gemäß Fahr­ausweis­aufdruck. Der Grenzraum erweitert nicht die Gültigkeit einer Tarifzone und gilt nicht in beiden Tarifzonen komplett.


Tarifzone Dresden

Gilt für Ihre Fahrten in der Tarifzone Dresden.

 


2 Tarifzonen

Gilt für Ihre Fahrten in zwei benachbarten Tarifzonen, also bei Überquerung einer Tarifzonengrenze, gemäß dem Fahrausweisaufdruck.

 


1 Tarifzone und umliegende (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten in 1 Tarifzone (Stammzone) und allen umliegenden Tarifzonen gemäß Fahrausweisaufdruck.

Verbundraum
Gilt für Ihre Fahrten im gesamten Verbundraum.

Zeitliche Gültigkeit

Die Wochenkarte gilt an 7 aufeinander folgenden Tagen, einschließlich dem Tag der Entwertung. Erfolgt die Entwertung beispielsweise an einem Dienstag 10.05 Uhr, so ist die Wochenkarte bis einschließlich des darauffolgenden Montag 24 Uhr gültig.

Was ist bei ermäßigten Wochenkarten zu beachten?

Die Wochenkarte zum ermäßigten Preis ist personengebunden. Ihre Kinder benötigen zusätzlich zu der Wochenkarte eine gültige Kundenkarte.

Den ermäßigten Fahrpreis können Schüler, Auszubildende und Studenten nutzen. Darüber hinaus gilt die Ermäßigung für folgende Personen:

  1. Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Förderschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Universitäten, Hochschulen, Fachhoch­schulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, -hochschulen und Landvolkshochschulen

  2. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe (a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist

  3. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiter­bildung Kurse zum nachträglichen Erlangen des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen

  4. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungs­gesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufs­bildungs­gesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden

  5. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen

  6. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für die Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist

  7. Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten

  8. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten

Die Ermäßigungsberechtigung wird in Zweifelsfällen anhand der jeweiligen Ausbildungs­stätten­verzeichnisse der Bundesländer geprüft.


Eine Kundenkarte ist Pflicht

Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das BildungsTicket (Abo), das AzubiTicket Sachsen (Abo) sowie ermäßigte Wochen-, (Abo-)Monats­karten nur mit einer gültigen Kundenkarte nutzen. Sobald Sie ein Abo abschließen, erhalten Sie sowohl das Ticket als auch eine Kundenkarte per Post zuge­schickt.

Füllen Sie die Kundenkarte vollständig aus, kleben ein Passbild auf und – wenn Sie 15 Jahre oder älter sind – holen Sie sich einen Stempel (Bestätigung) Ihrer Schule oder eines Verkehrsunternehmens (mit Vorlage des Ausbildungs­vertrages). Eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig.

Die Kundenkarte gilt längstens bis zum nachgewiesenen Ausbildungsende, max. jedoch 3 Jahre beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag. Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien.

Bei Papierfahrausweisen tragen Sie den Vor- und Nachnamen in das dafür vorgesehenen Feld.

Gültigkeit in den Sonderverkehrsmitteln

Für Inhaber mit Wochenkarten gibt es ein besonderes Freizeitangebot:

Gilt diese Zeitkarte in der Tarifzone(n), in der

  • die Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebebahn),
  • die Schmalspurbahnen (Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn),
  • die Stadtrundfahrt in Meißen,
  • die Kirnitzschtalbahn sowie
  • den Personenaufzug in Bad Schandau

verkehren, so können Sie dieses Sonderverkehrsmittel ebenfalls nutzen.

Gültigkeit in der 1. Klasse

Wochenkarten gelten nur zur Fahrt in der 2. Klasse. Für Inhaber einer Wochenkarte zum Normalpreis besteht die Möglichkeit eine Zusatz-Wochenkarte zur Benutzung der Nah­ver­kehrs­züge in der 1. Klasse zu erwerben.

  Gültigkeit normal

Wochenkarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, 7 Tage
inkl. Entwertungstag
10,00 €

Monatskarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, bis gleicher
Tag Folgemonat ab Entwertung
25,00 €

Für die einmalige Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen werden Tageskarten zum Übergang in die 1. Klasse angeboten. Die Fahrausweise sind nach der Entwertung nicht übertragbar.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Tageskarte für
Benutzung 1. Klasse
1 Tarifzone,
bis 4 Uhr Folgetag
1,00 €2,4 2,00 €
Verbundraum,
bis 4 Uhr Folgetag
2,00 €2,4 4,00 €

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tickets

Im VVO können Sie alle Tickets einfach miteinander kombinieren.

Erst Ticket entwerten, dann einsteigen:

Einzelkarten sind eine Stunde länger gültig, wenn sie in der Tarifzone entwertet werden, für die Sie bereits eine Tages- oder Zeitkarte besitzen. Wenn Sie mit Nahverkehrszügen unterwegs sind, entwerten Sie alle für die Fahrt nötigen Tickets vor dem Betreten der Fahrzeuge am Bahnsteig.

Sofern Ihre Fahrt in einer Straßenbahn oder einem Bus beginnt, dann entwerten Sie die Tickets nach Betreten des Fahrzeugs. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie bitte alle Tickets vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Beispiele für Kombinationen

Beispiel Monatskarte + Einzelfahrt

Sie nutzen eine Monatskarte für die Tarifzone Dresden und wollen an einem Tag nach Stadt Wehlen fahren? Dann kaufen Sie für die Weiterfahrt in der Tarifzone Pirna eine Einzelfahrt für eine Tarifzone. Da Sie die Einzelkarte bereits in der Tarifzone Dresden entwerten, obwohl Sie dort noch eine Monatskarte haben, ist sie länger gültig: Sie haben dann ab der Entwertung zwei Stunden Zeit, Stadt Wehlen zu erreichen.

Beispiel Monatskarte + Tageskarte

Sie besitzen eine Monatskarte für die beiden Tarifzonen Radebeul und Dresden und möchten zum Wandern in die Sächsische Schweiz fahren. Dann kaufen Sie eine Tageskarte für die Tarifzonen Pirna und Bad Schandau dazu. Diese entwerten Sie vor dem Zustieg in die S-Bahn und sind so den ganzen Tag mobil.

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Für die Mitnahme eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder eines Hundes an einem Tag empfehlen wir die VVO-Fahrradtageskarte für 1 Tarifzone. Bei der Fahrt in zwei oder mehr Tarifzonen nutzen Sie bitte die Fahrradtageskarte für den Verbundraum.

  Gültigkeit

normal

Fahrradtageskarte11 1 Tarifzone3 2,20 €
Verbundraum 3,30 €

Wenn Sie Fahrrad, Fahrradanhänger oder Ihren Hundes innerhalb der sieben Tage häufiger mitnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen die Fahrradmonatskarte. 

  Gültigkeit

normal

Fahrradmonatskarte11
gilt: siehe Monatskarte
Verbundraum 20,00 €

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen. 

11 gilt alternativ auch für einen Fahrradanhänger oder Hund

Neue Fahrpreise ab 1. April 2024 – Übergangsregelung

Ab 1. April 2024 gelten im Verkehrsverbund Oberelbe neue Fahrpreise.

Für den Übergang gilt:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können auch weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden längstens bis 30. Juni 2024 anerkannt.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können ab 1. April 2024 gegen Wertausgleich in  allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet auf drei Jahre ab dem Kaufdatum.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.