Wochenkarte

Mit einer Wochenkarte haben Sie ab Entwertung ein Ticket für sieben Kalendertage (einschließlich Entwertungs­tag) in der Hand. Der 1. Geltungstag ist frei wählbar.

Für Inhaber mit Wochenkarten gibt es ein besonderes Freizeitangebot - Weitere Informationen

Wochenkarten zum Normalfahrpreis sind übertragbar.


Preise und Gültigkeit Wochenkarte

  Gültigkeit ermäßigt normal
Wochenkarte
gilt 7 Tage
inkl. Entwertungs­tag
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
17,10 €9 22,80 €
Tarifzone Dresden 20,90 €9 27,90 €
2 Tarifzonen3 31,10 €9 41,40 €
1 Tarifzone3
und umliegende
46,60 €9 62,10 €
Verbundraum 61,40 €9 81,80 €

Stand: 1. April 2024

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Tarifzonen

Das VVO-Zeitkartensortiment ist in mehreren Preiskategorien erhältlich. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der befahrenen Tarifzonen.


1 Tarifzone (außer Dresden)

1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisauf­druck)


Grenzraum (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten innerhalb eines Grenzraumes gemäß Fahr­ausweis­aufdruck. Der Grenzraum erweitert nicht die Gültigkeit einer Tarifzone und gilt nicht in beiden Tarifzonen komplett.


Tarifzone Dresden

Gilt für Ihre Fahrten in der Tarifzone Dresden.

 


2 Tarifzonen

Gilt für Ihre Fahrten in zwei benachbarten Tarifzonen, also bei Überquerung einer Tarifzonengrenze, gemäß dem Fahrausweisaufdruck.

 


1 Tarifzone und umliegende (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten in 1 Tarifzone (Stammzone) und allen umliegenden Tarifzonen gemäß Fahrausweisaufdruck.

Verbundraum
Gilt für Ihre Fahrten im gesamten Verbundraum.

Zeitliche Gültigkeit

Die Wochenkarte gilt an 7 aufeinander folgenden Tagen, einschließlich dem Tag der Entwertung. Erfolgt die Entwertung beispielsweise an einem Dienstag 10.05 Uhr, so ist die Wochenkarte bis einschließlich des darauffolgenden Montag 24 Uhr gültig.

Was ist bei ermäßigten Wochenkarten zu beachten?

Die ermäßigte Wochenkarte ist per­sonen­gebunden und gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte – Kundenkarte hier online beantragen.

Ermäßigte Wochenkarten dürfen Schüler, Auszubildende und Studenten sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten nutzen.

Gültigkeit in den Sonderverkehrsmitteln

Für Inhaber mit Wochenkarten gibt es ein besonderes Freizeitangebot:

Gilt diese Zeitkarte in der Tarifzone(n), in der

  • die Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebebahn),
  • die Schmalspurbahnen (Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn),
  • die Stadtrundfahrt in Meißen,
  • die Kirnitzschtalbahn sowie
  • den Personenaufzug in Bad Schandau

verkehren, so können Sie dieses Sonderverkehrsmittel ebenfalls nutzen.

Gültigkeit in der 1. Klasse

Wochenkarten gelten nur zur Fahrt in der 2. Klasse. Für Inhaber einer Wochenkarte zum Normalpreis besteht die Möglichkeit eine Zusatz-Wochenkarte zur Benutzung der Nah­ver­kehrs­züge in der 1. Klasse zu erwerben.

  Gültigkeit normal

Wochenkarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, 7 Tage
inkl. Entwertungstag
10,00 €

Monatskarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, bis gleicher
Tag Folgemonat ab Entwertung
25,00 €

Für die einmalige Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen werden Tageskarten zum Übergang in die 1. Klasse angeboten. Die Fahrausweise sind nach der Entwertung nicht übertragbar.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Tageskarte für
Benutzung 1. Klasse
1 Tarifzone,
bis 4 Uhr Folgetag
1,00 €2,4 2,00 €
Verbundraum,
bis 4 Uhr Folgetag
2,00 €2,4 4,00 €

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tickets

Im VVO können Sie alle Tickets einfach miteinander kombinieren.

Erst Ticket entwerten, dann einsteigen:

Einzelkarten sind eine Stunde länger gültig, wenn sie in der Tarifzone entwertet werden, für die Sie bereits eine Tages- oder Zeitkarte besitzen. Wenn Sie mit Nahverkehrszügen unterwegs sind, entwerten Sie alle für die Fahrt nötigen Tickets vor dem Betreten der Fahrzeuge am Bahnsteig.

Sofern Ihre Fahrt in einer Straßenbahn oder einem Bus beginnt, dann entwerten Sie die Tickets nach Betreten des Fahrzeugs. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie bitte alle Tickets vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Beispiele für Kombinationen

Beispiel Monatskarte + Einzelfahrt

Sie nutzen eine Monatskarte für die Tarifzone Dresden und wollen an einem Tag nach Stadt Wehlen fahren? Dann kaufen Sie für die Weiterfahrt in der Tarifzone Pirna eine Einzelfahrt für eine Tarifzone. Da Sie die Einzelkarte bereits in der Tarifzone Dresden entwerten, obwohl Sie dort noch eine Monatskarte haben, ist sie länger gültig: Sie haben dann ab der Entwertung zwei Stunden Zeit, Stadt Wehlen zu erreichen.

Beispiel Monatskarte + Tageskarte

Sie besitzen eine Monatskarte für die beiden Tarifzonen Radebeul und Dresden und möchten zum Wandern in die Sächsische Schweiz fahren. Dann kaufen Sie eine Tageskarte für die Tarifzonen Pirna und Bad Schandau dazu. Diese entwerten Sie vor dem Zustieg in die S-Bahn und sind so den ganzen Tag mobil.

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Für die Mitnahme eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder eines Hundes an einem Tag empfehlen wir die VVO-Fahrradtageskarte für 1 Tarifzone. Bei der Fahrt in zwei oder mehr Tarifzonen nutzen Sie bitte die Fahrradtageskarte für den Verbundraum.

  Gültigkeit

normal

Fahrradtageskarte11 1 Tarifzone3 2,20 €
Verbundraum 3,30 €

Wenn Sie Fahrrad, Fahrradanhänger oder Ihren Hundes innerhalb der sieben Tage häufiger mitnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen die Fahrradmonatskarte. 

  Gültigkeit

normal

Fahrradmonatskarte11
gilt: siehe Monatskarte
Verbundraum 20,00 €

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX).

11 gilt alternativ auch für einen Fahrradanhänger oder Hund

Abfahren oder umtauschen: Wie lange gilt der Fahrscheine mit altem Preis?

Seit 1. April 2024 gelten im Verkehrsverbund Oberelbe neue Fahrpreise.

Für den Übergang gilt:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert geblieben sind, können auch weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden längstens bis 30. Juni 2024 anerkannt.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können gegen Wertausgleich in  allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet auf drei Jahre ab dem Kaufdatum.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.