Monatskarte

Weitere Informationen

Tipp: Für Vielfahrer gibt es die Monatskarte auch im Abonnement.

Sie nutzen fast täglich Bus und Bahn im VVO? Dann ist die Monatskarte genau die richtige Wahl.

Die Monatskarte ist ab Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats gültig.

Der 1. Geltungstag ist frei wählbar.

Die ermäßigte Monatskarte dürfen Schüler, Auszubildende und Studenten sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten nutzen.

Die ermäßigte Monatskarte ist per­sonen­gebunden und nur in Verbindung mit einer vollständig ausgefüllten Kundenkarte gültig. Ganz egal, ob das Ticket aus Papier oder eine Chipkarte ist. Alle Infos zur Kundenkarte finden Sie unter www.vvo-online.de/Kundenkarte.

Monatskarten zum Normalfahrpreis sind übertragbar.
 

Preise und Gültigkeit Monatskarte

  Gültigkeit ermäßigt normal

Monatskarte
gilt bis gleicher Tag
Folgemonat ab Entwertung

1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
48,80 €9 64,90 €13
Tarifzone Dresden 60,90 €9 81,00 €13
2 Tarifzonen3 88,80 €9 118,30 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
133,00 €9 177,40 €13
Verbundraum 175,80 €9 234,40 €13

Stand: 1. April 2024

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen. 

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Tarifzonen

Das VVO-Zeitkartensortiment ist in mehreren Preiskategorien erhältlich. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der befahrenen Tarifzonen.


1 Tarifzone (außer Dresden)

1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisauf­druck)


Grenzraum (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten innerhalb eines Grenzraumes gemäß Fahr­ausweis­aufdruck. Der Grenzraum erweitert nicht die Gültigkeit einer Tarifzone und gilt nicht in beiden Tarifzonen komplett.


Tarifzone Dresden

Gilt für Ihre Fahrten in der Tarifzone Dresden.

 


2 Tarifzonen

Gilt für Ihre Fahrten in zwei benachbarten Tarifzonen, also bei Überquerung einer Tarifzonengrenze, gemäß dem Fahrausweisaufdruck.

 


1 Tarifzone und umliegende (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten in 1 Tarifzone (Stammzone) und allen umliegenden Tarifzonen gemäß Fahrausweisaufdruck.

Verbundraum
Gilt für Ihre Fahrten im gesamten Verbundraum.

Zeitliche Gültigkeit

Monatskarten gelten ab Entwertung bis zum Ablauf des gleichen Kalendertages des Folgemonats. So gilt beispielsweise eine Monatskarte, die am 12. April entwertet wurde, bis einschließlich 12. Mai, 24 Uhr.

Fällt das Ende der Gültigkeit auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, so endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Kalendertages des Monats.

Was ist bei ermäßigten Monatskarten zu beachten?

Ermäßigte Monatskarten/ Abo-Monatskarten sind personengebunden und gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte.

Ermäßigte Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Abo-Monatskarten) erhalten Schüler bis zum 15. Geburtstag und darüber hinaus folgende Personen:

  1. Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Förderschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Universitäten, Hochschulen, Fachhoch­schulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, -hochschulen und Landvolkshochschulen

  2. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe (a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist

  3. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiter­bildung Kurse zum nachträglichen Erlangen des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen

  4. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungs­gesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufs­bildungs­gesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden

  5. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen

  6. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für die Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist

  7. Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten

  8. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten

Die Ermäßigungsberechtigung wird in Zweifelsfällen anhand der jeweiligen Ausbildungs­stätten­verzeichnisse der Bundesländer geprüft.


Eine Kundenkarte ist Pflicht

Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das BildungsTicket (Abo), das AzubiTicket Sachsen (Abo) sowie ermäßigte Wochen-, (Abo-)Monats­karten nur mit einer gültigen Kundenkarte nutzen. Sobald Sie ein Abo abschließen, erhalten Sie sowohl das Ticket als auch eine Kundenkarte per Post zuge­schickt.

Füllen Sie die Kundenkarte vollständig aus, kleben ein Passbild auf und – wenn Sie 15 Jahre oder älter sind – holen Sie sich einen Stempel (Bestätigung) Ihrer Schule oder eines Verkehrsunternehmens (mit Vorlage des Ausbildungs­vertrages). Eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig.

Die Kundenkarte gilt längstens bis zum nachgewiesenen Ausbildungsende, max. jedoch 3 Jahre beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag. Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien.

Bei Papierfahrausweisen tragen Sie den Vor- und Nachnamen in das dafür vorgesehenen Feld.

Die Kundenkarte erhalten Sie

sowie

Mitnahme von Personen – täglich ab 18 Uhr

Monats und Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis sowie 9-Uhr-(Abo)Monatskarten werden täglich zwischen 18 Uhr und 4 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen ganztags) zu Familienkarten.

Das heißt, Sie können in der gültigen Tarifzone noch einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schüler bis zum 15. Geburtstag mitnehmen. Anstelle je eines Erwachsenen kann auch ein weiterer Schüler fahren.

Dies gilt nicht in den Sonderverkehrsmitteln (Bergbahnen Dresden: Standseilbahn, Schwebebahn, Schmalspurbahnen: Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn, Stadtrundfahrt Meißen, Kirnitzschtal­bahn, Personenaufzug in Bad Schandau sowie in Anrufsammeltaxis).

Gültigkeit in den Sonderverkehrsmitteln

Für Inhaber mit Monatskarten gibt es ein besonderes Freizeitangebot:

Gilt diese Zeitkarte in der Tarifzone(n), in der

  • die Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebebahn),
  • die Schmalspurbahnen (Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn),
  • die Stadtrundfahrt in Meißen,
  • die Kirnitzschtalbahn sowie
  • den Personenaufzug in Bad Schandau

verkehren, so können Sie dieses Sonderverkehrsmittel ebenfalls nutzen.

Gültigkeit in der 1. Klasse

Monatskarten gelten nur in der 2. Klasse. Für Monatskarten zum Normalfahrpreis besteht die Möglichkeit eine Zusatz-Wochenkarte oder eine Zusatz-Monatskarte zur Benutzung der Nahverkehrszüge in der 1. Klasse zu erwerben. 

  Gültigkeit normal

Wochenkarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, 7 Tage
inkl. Entwertungstag
10,00 €

Monatskarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, bis gleicher
Tag Folgemonat ab Entwertung
25,00 €

Für die einmalige Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen werden Tageskarten zum Übergang in die 1. Klasse angeboten. Die Fahrausweise sind nach der Entwertung nicht übertragbar.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Tageskarte für
Benutzung 1. Klasse
1 Tarifzone,
bis 4 Uhr Folgetag
1,00 €2,4 2,00 €
Verbundraum,
bis 4 Uhr Folgetag
2,00 €2,4 4,00 €

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tickets

Im VVO können Sie alle Tickets einfach miteinander kombinieren.

Erst Ticket entwerten, dann einsteigen:

Einzelkarten sind eine Stunde länger gültig, wenn sie in der Tarifzone entwertet werden, für die Sie bereits eine Tages- oder Zeitkarte besitzen. Wenn Sie mit Nahverkehrszügen unterwegs sind, entwerten Sie alle für die Fahrt nötigen Tickets vor dem Betreten der Fahrzeuge am Bahnsteig.

Sofern Ihre Fahrt in einer Straßenbahn oder einem Bus beginnt, dann entwerten Sie die Tickets nach Betreten des Fahrzeugs. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie bitte alle Tickets vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Beispiele für Kombinationen

Beispiel Monatskarte + Einzelfahrt

Sie nutzen eine Monatskarte für die Tarifzone Dresden und wollen an einem Tag nach Stadt Wehlen fahren? Dann kaufen Sie für die Weiterfahrt in der Tarifzone Pirna eine Einzelfahrt für eine Tarifzone. Da Sie die Einzelkarte bereits in der Tarifzone Dresden entwerten, obwohl Sie dort noch eine Monatskarte haben, ist sie länger gültig: Sie haben dann ab der Entwertung zwei Stunden Zeit, Stadt Wehlen zu erreichen.

Beispiel Monatskarte + Tageskarte

Sie besitzen eine Monatskarte für die beiden Tarifzonen Radebeul und Dresden und möchten zum Wandern in die Sächsische Schweiz fahren. Dann kaufen Sie eine Tageskarte für die Tarifzonen Pirna und Bad Schandau dazu. Diese entwerten Sie vor dem Zustieg in die S-Bahn und sind so den ganzen Tag mobil.

Vorteil: Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit Ihres Fahrausweises kann jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Abfahren oder umtauschen: Wie lange gilt der Fahrscheine mit altem Preis?

Seit 1. April 2024 gelten im Verkehrsverbund Oberelbe neue Fahrpreise.

Für den Übergang gilt:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert geblieben sind, können auch weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden längstens bis 30. Juni 2024 anerkannt.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können gegen Wertausgleich in  allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet auf drei Jahre ab dem Kaufdatum.