Schüler und Azubis im VVO
Schüler von der Einschulung bis zum 15. Geburtstag
Kinder von der Einschulung bis zum 15. Geburtstag können
nutzen.
Für folgende Tickets benötigen die jungen Fahrgäste eine gültige Kundenkarte:
Diese Tickets sind personengebunden und können nicht weitergegeben werden.
Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende
Auch nach dem 15. Geburtstag können Schüler folgende Tickets mit einer gültigen Kundenkarte (inkl. Bestätigung) nutzen:
Preise und Gültigkeit ermäßigte Zeitkarten
Ermäßigte Tickets gelten innerhalb der gewählten Tarifzone(n) in allen Zügen, Bussen, Straßenbahnen, auf allen Fähren (außer Kurort Rathen) und Sonderverkehrsmitteln.
Eine Kundenkarte ist Pflicht
Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das BildungsTicket (Abo), das AzubiTicket Sachsen (Abo) sowie ermäßigte Wochen-, (Abo-)Monatskarten nur mit einer gültigen Kundenkarte nutzen.
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Alle Angaben sind ohne Gewähr.