Fahrzeugausstattung

Weitere Informationen

Hinweisen für die Nutzung der Rampen erhalten Sie auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAGSH)

Die Ausstattung der Busse, Bahnen und Züge tragen zu einer barrierefreien Beförderung der Fahrgäste bei. Momentan ist eine der wichtigsten Maßnahmen in dieser Richtung die Bereitstellung von Auffahrrampen.

Rampen in Niederflurbussen

Unsere Verkehrsunternehmen haben verschiedene Vorkehrungen getroffen, um ein weitestgehend barrierefreies Reisen zu ermöglichen. Unter anderem haben die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) den größten Teil ihrer Niederflurbusse sowie alle Niederflurstadtbahnwagen mit manuell anlegbaren Auffahrrampen ausgestattet. Die Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH (VGH) setzt ausschließlich Niederflurfahrzeuge auf ihren Buslinien ein. Ebenso befinden sich – teils automatische, teils manuelle – Rampen in allen Niederflurfahrzeugen des SPNV, die im VVO unterwegs sind.

Nur das Fahrzeugpersonal darf die Rampen bedienen.

In den Niederflurbussen finden sich die Rampen jeweils an den Türen, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind (2. Tür). Sie erkennen die Busse mit Rampen an folgenden Merkmalen:

  • An Vorderfront und Heck des Busses befindet sich jeweils auf der rechten Seite das Rollstuhlfahrersymbol.
  • An der 2. Tür befindet sich ein weiteres Rollstuhlfahrersymbol

Rampen in Straßenbahnen und Regionalzügen

Bei den Niederflurstraßenbahnen befinden sich die Rampen an der ersten Tür (nach der Fahrertür). Dort ist ein Rollstuhlfahrersymbol mit einem roten Rechteck angebracht.

In den Regionalzügen der Deutschen Bahn kommen die Rampen nur in den Niederflurfahrzeugen zum Einsatz, nicht jedoch in den hochflurigen Fahrzeugen.