Sehr geehrter Nutzer, in den Einstellungen Ihres Browsers ist JavaScript nicht aktiviert. Mit dieser Browsereinstellung sind die vielfältigen Komfortfunktionen unserer Fahrplanauskunft leider nicht nutzbar.
…) Voraussetzungen zur Beförderung von Rollstühlen und vergleichbaren zugelassenen Hilfsmitteln 1. Rollstühle • Leerabmessungen: maximal 120 x 70 cm (L x B) • Größe (einschließlich Insasse): maximal 125 x 80 x 150 cm (L x B x H) • Gewicht (einschließlich Insasse): maximal 250 kg 36 VVO-Kleingedrucktes 37 Stand 1. April 2026 Teil D Anlagen Kostenübernahme für den E-Scooter durch die Krankenkasse. Die Mitnahme…
Seiten: