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… so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die ständigen Verkehrsunternehmen zu erfragen. Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Große Rucksäcke… nicht. werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. (2) Die Unternehmen haften für Schäden, die durch mitgeführte Sachen oder Tiere ver- (7) In Teil D Anlage 2 der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen…
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