Beteiligungsberichte

Berichte nach § 58 sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i. V. m. § 99 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) ist mittelbar und unmittelbar an mehreren Unternehmen beteiligt. Unter Berücksichtigung von § 88b SächsGemO hat der Zweckverband einen Gesamtabschluss aufzustellen, um Risiken und Folgen für die Haushaltswirtschaft transparent darzustellen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.