Linienbündel
Linienbündel für die Landeshauptstadt Dresden als Bestandteil des Nahverkehrsplanes Oberelbe
Die Landeshauptstadt Dresden ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Hierzu gehören alle Linien der DVB AG sowie die Buslinien anderer Verkehrsunternehmen, die ausschließlich innerhalb der Landeshauptstadt Dresden verkehren. Die Vergabe der einzelnen Straßenbahn- und Buslinien erfolgt in Linienbündeln.
Am 01.12.2015 hat die 58. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) einstimmig beschlossen:
Die Linienbündel für die Landeshauptstadt Dresden werden als Ergänzung zum aktuellen Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberelbe bestätigt.
Linienbündel für den Landkreis Meißen als Bestandteil des Nahverkehrsplanes Oberelbe
Der Landkreis Meißen ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Hierzu gehören die Linien der VGM mbH sowie die Straßenbahn- und Buslinien anderer Verkehrsunternehmen, die in das Gebiet des Landkreises Meißen hineinführen. Die Vergabe der einzelnen Linien der VGM mbH erfolgt in einem Linienbündel.
Am 15.06.2016 hat die 59. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) einstimmig beschlossen:Das Linienbündel für den Landkreis Meißen wird als Ergänzung zum aktuellen Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberelbe vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages Meißen bestätigt.
Am 16.06.2016 hat der Kreistages des Landkreises Meißen einstimmig beschlossen: Der Kreistag beschließt das Linienbündel Busnetz Landkreis Meißen als einheitliches Linienbündel und beauftragt den Landrat, das beschlossene Linienbündel an den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe zur Aufnahme in den geltenden Nahverkehrsplan weiterzuleiten.