Nahverkehrsplan

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Die dritte Fortschreibung des Nah­verkehrs­plan­es können Sie hier herunterladen:

Funktion des Nahverkehrsplanes

Der Nahverkehrsplan als grundlegendes Planungs­instrument sichert die ganzheitliche Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV (inkl. SPNV).

Er bestimmt die Art der Verkehrsbedienung (den Verkehrs­träger bzw. das Verkehrsmittel) und den Umfang der Ver­kehrsbedienung (Bedienhäufigkeit bzw. Taktzeiten). Es werden Planungs­ziele für die Linien­führung und die Verbesserung der Verknüpfungen der Verkehrs­­arten abgeleitet. Er dient damit der Sicherung der Nahverkehrs­bedienung für die Bevölkerung und der effizienten Abstimmung zwischen den einzelnen Verkehrs­arten wie Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Straßenbahn/Stadtbahn sowie Bus.

Der Nahverkehrsplan ist Ausgangspunkt und Grundlage für alle weiteren regionalen Detail­planungen, die den ÖPNV (inkl. SPNV) berühren. Gemäß Verbandssatzung wurde dem ZVOE von den Verbandsmitgliedern die Aufgabe übertragen, auf der Basis der rechtlichen Rahmen­bedingungen für die Region Oberelbe einen verbindlichen Nahverkehrsplan zu erstellen, zu beschließen und fortzuschreiben.

Die Erstellung der nunmehr 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgte in bewährter Weise in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern vor Ort. Dazu wurden lokale Arbeitsstäbe, bestehend aus Vertretern der Gebietskörperschaften und der Verkehrs­unternehmen/ Kreisverkehrsgesellschaften, gebildet. Im Rahmen lokaler Arbeitsstäbe wurden erreichte Arbeitsstände vorgestellt und diskutiert, die nächstfolgenden Arbeitsschritte abgestimmt sowie Entwurfsstände bis zur Endfassung erörtert und bestätigt.

Die einzelnen Arbeitspakete wurden von verschiedenen Consultingbüros erarbeitet, das Zusammen­führen der Konzepte, die Schlussredaktion und das Layout oblagen der Verkehrsverbund Oberelbe GmbH.

Nach einer umfangreichen Beteiligungsrunde im Dezember 2018 und Januar 2019 erfolgte von Januar bis März 2019 die Behandlung und Beschlussfassung in allen Kreistagen der Gebiets­körperschaften des VVO sowie im Dresdner Stadtrat. Im Juni 2019 wurde die 3. Fort­schreibung des Nahverkehrsplanes Oberelbe von der 67. Verbandsversammlung des ZVOE beschlossen. Die Landesdirektion Sachsen erteilte im August 2019 die Genehmigung.

 

Wesentliche Inhalte des vorliegenden Planungswerkes

Der Inhalt des Nahverkehrsplanes richtet sich nach den Rahmenvorgaben der sächsischen Verordnung über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Daraus ergibt sich für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Nahverkehrsraums Oberelbe folgende inhaltliche Herangehensweise:

  • Bestandsaufnahme
    Der Status quo des Angebotes im Nahverkehrsraum Oberelbe und die Organisations­formen für die Durchführung des ÖPNV (inkl. SPNV) werden beschrieben und untersucht.

  • Bewertung der Bestandsaufnahme
    Die Veränderungen in der Laufzeit der letzten Fortschreibung werden benannt und eine Erfolgskontrolle der beschlossenen Maßnahmen durchgeführt. Aus etwaigen bestehenden Defiziten werden Planungsziele abgeleitet.

  • Verkehrsprognose
    Die zukünftigen Entwicklungen im Nahverkehrsraum werden abgeschätzt.

  • ÖPNV-Konzeption
    Angebotsseitig werden Grundsätze und Planungsziele mit ihren notwendigen Infra­struktur­maßnahmen für die Ausgestaltung des ÖPNV (inkl. SPNV) formuliert.

  • Finanzierungskonzept
    Der finanzielle Rahmen für die Durchführung des ÖPNV (inkl. SPNV) im Planungshorizont des Nahverkehrsplanes wird beschrieben.

  • Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung (SUP)
    Die umweltseitigen Auswirkungen bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen werden bewertet.