Lob & Kritik
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RB 34 Kamenz
Ich erwarte, dass das Zugpersonal Reisende die keinen Mundschutz tragen, darauf hingewiesen werden, diesen anzulegen. Es fahren täglich 3 Damen mit die keinen Mundschutz tragen und nicht vom Zugpersonal darauf hingewiesen werden. Es wird regelrecht hingenommen. Mir gefallen die Hygieneauflagen auch nicht, aber sie gelten nun mal für alle. Ich bitte um Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen und der Kontrolle durch das Zugpersonal!
VVO
Hallo Autor "RB 34 Kamenz", in der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 03. Juni ist veröffentlicht, dass weiterhin bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist. - Allerdings unter Beachtung des Grundsatzes im § 1 Abs. 2, der besagt, dass "...Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten können." Außerdem ist es zulässig, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund-Nasenbedeckung zu verzichten. Wir appellieren deshalb an alle Fahrgäste nicht vorschnell zu urteilen, wenn der eine oder andere Mitreisende keinen Mund-Nasen-Schutz trägt. Wünschenswert wäre eine verantwortungsbewusstes, aber auch verständnisvolles Miteinander. Grundsätzlich sind die Zugbegleiter jedoch angewiesen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf das Tragen dieser hinzuweisen. Sie haben jedoch nicht die Aufgabe das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durchzusetzen. Da der Verstoß keine Strafgebühr nach sich zieht, besteht seitens des Zugbegeleiters auch keine gesetzliche Handhabe. Gute Fahrt! Anja Baldamus VVO-Team
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Burner
Zu Herr Sauermann: Krass, da fahren die dort nur Attrappen herum. Wie wäre es, einfach mal funktionierende Entwerter dort hin zu hängen?
VVO
Sehr geehrter Herr Burner, in JEDEM Bus der RVSOE befindet sich der funktionierende Entwerter im Vorderbereich, da im regionalen Busverkehr der Einstieg nur an der 1. Tür beim Busfahrer erlaubt ist. Fahrgäste zeigen beim Einstieg dem Busfahrer ihr gültiges Ticket vor oder entwerten ihren Fahrschein an dem Entwerter der sich direkt beim Busfahrer befindet, damit sich dieser von der Entwertung überzeugen kann. Während des Zeitraumes, als die Vordertür zum coronabedingten Schutz der Busfahrer und Fahrgäste geschlossen blieb, hat die RVSOE eine Entwerter im hinteren Bereich des Fahrzeuges installiert. Der Entwerter beim Busfahrer war aufgrund der Absperrung des Fahrerbereichs für die Fahrgäste nicht zugänglich. Seit einigen Wochen ist der Einstieg an der 1. Tür wieder Pflicht und der Entwerter im hinteren Bereich nicht mehr notwendig. Da die RVSOE jedoch nicht wissen kann, ob aufgrund einer erneuten Verschärfung der Hygieneregeln bzw. zum besseren Schutz der Busfahrer und Fahrgäste die Vordertür abermals verschlossen bleiben muss, wurden diese Entwerter ersteinmal nur provisorisch außer Betrieb genommen. Viele Grüße Anja Baldamus VVO-Team