ÖPNV für alle

Niederflureinstieg

Niederflureinstieg

Eine der Grundanforderungen der Gesellschaft ist es auch für Menschen mit Behinderungen eine hohe Mobilität im ÖPNV zu gewährleisten und somit einen „ÖPNV für alle“ zu schaffen.

Die Gestaltung des „ÖPNV für alle“ im VVO erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAGSH).

Besondere Anforderungen von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sind zur Gestaltung ihrer Mobilität im Sinne des Bewegens von A nach B stärker auf den ÖPNV angewiesen als viele andere Bevölkerungsgruppen. Gemeint sind nicht nur Personen im Rollstuhl, sondern auch gehbehinderte, blinde und sehbehinderte sowie gehörlose und schwerhörige Personen, die bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besondere Betreuung erfordern. Zugleich verfügt diese Gruppe der Menschen oftmals nur über ein Minimaleinkommen.

Wenn also die Mobilität für alle ermöglicht und die Integration gefördert werden soll, muss der öffentliche Personennahverkehr als Zentrum der Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen so entwickelt und gestaltet werden, dass er zum „ÖPNV für alle“ wird.

Innovative Auskunftssysteme

Dazu wurden die Voraussetzungen für eine behindertengerechte Auskunft im VVO und in Sachsen durch die Einrichtung der innovativen Auskunftssysteme Delfi und Doris bereits geschaffen. Mit Realisierung der Vorhaben aus dem Infrastrukturprogramm 2020 erfolgt die barrierefreie Gestaltung der Infrastruktur im VVO wie z. B. an den ÖPNV-Schnittstellen.

Verbesserte Fahrzeugausstattung

Auch die Verkehrsunternehmen werden zunehmend der Anforderung der Barrierefreiheit gerecht, in dem der Anteil eingesetzter Fahrzeuge, die einen barrierefreien Ein- und Ausstieg (Niederflurtechnik, Rampen) ermöglichen, stetig zunimmt. Alle im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbundraum eingesetzten Züge vom Typ Regiosprinter II sowie Talent II und Doppelstockzüge mit manuellen Überfahrrampen ausgerüstet, so dass alle Bahnsteighöhen zwischen 38 cm und 76 cm rollstuhlgerecht bedient werden können.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAGSH):