JobTicket

Viele Unternehmen im VVO bieten ihren Beschäftigten ein JobTicket an.

Mit diesem Ticket können Sie entsprechend der gewählten räumlichen Gültigkeit alle Stadt- und Regio­nal­busse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszüge, Sonderverkehrsmittel und Elbfähren nutzen.

Fragen Sie Ihren Chef und Ihr Unternehmen gehört vielleicht schon bald dazu.

Vorteile des JobTickets, die überzeugen

Bild: Ersparnis

Mit dem JobTicket sparen: Der Inhaber eines JobTickets spart gegenüber dem Inhaber einer Abo-Monatskarte 20 % des Fahrpreises. Der Rabatt wird im Regel­fall hälftig zwischen Arbeitgeber und den Verkehrs­unter­nehm­en im VVO getragen. 

Bild: Weitergeben

Ticket ist übertragbar: Das JobTicket ist von 18 Uhr bis 6 Uhr (an Wochen­end­en und Feiertagen ganztags) an Ihre Familie, Freunde oder Bekannten übertragbar.

Bild: Ersparnis Fahrrad

Fahrrad inklusive: Ein Fahrrad, Fahrradanhänger oder ein Hund fahren ebenso immer gratis mit.

Bild Personen FamTaka

JobTicket wird täglich zur Familienkarte: In der Zeit von 18 bis 4 Uhr (an Wochen­end­en und Feiertagen ganztags) können 2 Erwachsene und max. 4 Schüler bis zum 15. Geburtstag das Jobticket (Normalpreis) nutzen. Damit ist das JobTicket nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für die Freizeit einsetzbar.

 

Vorteile des JobTickets für den Arbeitgeber

Neben dem geringeren Bedarf an PKW-Stellplätzen und folglich geringeren Unterhaltskosten wirkt sich das JobTicket sowohl in der Umweltbilanz als auch als Mittel zur Mitarbeiterbindung positiv auf das Image des Unternehmens aus.

Bedingungen für einen JobTicket-Vertrag?

Für die Ausgabe von JobTickets bedarf es eines Rahmenvertrages zwischen Arbeitgeber und dem VVO. Damit so ein Vertrag zu Stande kommen kann, müssen mindestens 30 Beschäftigte des interessierten Unternehmens ins JobTicket wechseln. Die Mindestlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt ein Jahr.

Haben Sie als Arbeitgeber Interesse am Abschluss eines JobTicket-Vertrages? Dann wenden Sie sich bitte an Frau Pia Scherbaum (Kontakt in der Randspalte).