eTicket

Einsteigen – auflegen – losfahren

Die Verkehrsunternehmen im VVO geben das Deutschlandticket, das BildungsTicket und Abo-Monats­karten als Chipkarte aus.

Egal, welches Motiv Ihre Chipkarte hat, sie gilt in Nah­ver­kehrszügen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und auf jeder Fähre (außer Kurort Rathen) entsprechend Ihres gewählten Gültigkeitsbereiches.

Nach dem Abschließen eines Abonnement erhalten Sie pünktlich vor Vertragsbeginn Ihre Chipkarte zugeschickt.

 

Wenn es heißt „Die Fahrkarten bitte ...“

Bei einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn Dresden, in Regionalzügen sowie in den Verkehrsmitteln der DVB AG prüfen die Kontrolleure die Karte über ein mobiles Terminal.

Im Regionalbus halten Sie die Karte beim Einsteigen zur Prüfung an den Kartenleser beim Fahrer.

Schülerinnen und Schüler, die mit dem BildungsTicket oder mit ermäßigter Monatskarte unterwegs sind, zeigen bei der Kontrolle zusätzlich zur Chipkarte ihre Kundenkarte vor.

Welche Daten sind auf der Karte gespeichert?

Auf der Karte sind die Ticketart, z. B. das BildungsTicket oder die Abo-Monatskarte sowie die räumliche und zeit­liche Gültigkeit gespeichert. Bei personen­bezogenen Tickets kommt noch der Name in verschlüsselter Form hinzu.


Sie haben Fragen zu Ihrem Abo?

Sie haben Fragen zu Ihrem Abo-Vertrag, möchten die Ticketart bzw. den Tarifbereich ändern oder Sie haben eine Frage zur Gültigkeit Ihrer Chipkarte? Bitte schauen Sie auf die Rückseite Ihrer Fahrkarte, hier finden Sie die Kontaktdaten Ihres Vertragspartners.

 

Hier beantworten wir weitere Fragen:

Was geschieht, wenn meine Chipkarte bei Kontrollen nicht funktioniert? Darf das Personal meine Karte einziehen?

Kontrolle bei Zugbegleitern bzw. durch Kontrollpersonale in den Straßenbahnen und Bussen

Sollte Ihre Chipkarte bei einer Kontrolle nicht funktionieren, so sind die Zugbegleiter bzw. die Kontrollpersonale in den Straßenbahnen und Bussen befugt, Ihre persönlichen Daten aufzunehmen und Ihre Karte einzuziehen. Sie erhalten in diesem Fall ein vorläufiges Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) sowie ein Ersatzticket, welches maximal sieben Tage gültig ist. Die Informationen zu Ihrem defekten Ticket sowie das Ticket selbst werden an Ihr vertragsführendes Verkehrsunternehmen zur Prüfung und Ausstellung einer neuen Fahrkarte weitergegeben.

Sollte ein Verschulden Ihrerseits nachgewiesen werden bzw. Sie zum Zeitpunkt und am Ort der Kontrolle keine gültige Fahrtberechtigung besessen haben, ist das Verkehrsunternehmen, welches die Kontrolle durchgeführt hat, berechtigt, das erhöhte Beförderungsentgelt zu erheben. Es gelten die Beförderungsbestimmungen und Tarifbestimmungen des VVO.


Kontrolle beim Fahrpersonal in Regionalbussen

Bei einer Kontrolle beim Busfahrer, wird eine nicht lesbare Chipkarte gesperrt. Sie erhalten einen Kundenbeleg und wenden sich damit bitte schnellstmöglich an das Verkehrsunternehmen, welches Ihre Fahrkarte ausgegeben hat, um eine neue Karte zu erhalten. Zur Weiterfahrt ist der Erwerb eines Papierfahrausweises erforderlich.

Für den Zeitraum bis zur Neuausstellung der Chipkarte können von Ihnen genutzte Papierfahrausweise im Rahmen der Gültigkeit Ihres Abonnements bis zu einer Höhe des Wertes der jeweiligen Tageskarte erstattet werden, soweit kein Verschulden Ihrerseits festgestellt werden kann. Nach Prüfung Ihrer Fahrkarte wird Ihnen durch Ihr vertragsführendes Verkehrsunternehmen eine neue Karte postalisch zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt.

Sollte ein Verschulden Ihrerseits nachgewiesen werden bzw. Sie zum Zeitpunkt und am Ort der Kontrolle keine gültige Fahrtberechtigung besessen haben, ist das Verkehrsunternehmen, welches die Kontrolle durchgeführt hat, berechtigt, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu erheben. Es gelten die Beförderungsbestimmungen und Tarifbestimmungen des VVO.

Was muss ich tun, wenn ich meine Chipkarte verloren habe?

Sollten Sie Ihre Chipkarte verlieren oder sollte diese gestohlen werden, so erhalten Sie eine neue Karte von Ihrem Verkehrsunternehmen. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Fahrkarte unverzüglich nach Verlust durch Ihr Verkehrsunternehmen sperren lassen.

Dies können Sie telefonisch oder persönlich in den Kundenzentren Ihres Verkehrsunternehmens veranlassen.

Die Sperrhotlines sind wie folgt erreichbar:

  • DB Regio AG: 030 80 92 12 99 (Ortstarif)
    Eine schriftliche Verlustmeldung reichen Sie an:
    - per E-Mail an: abo-vvo@bahn.de oder 
    - schriftlich an: DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin

  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG: 0351 857 10 11
    Eine schriftliche Verlustmeldung senden Sie an: 
    - Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Kundenzentrum, Postplatz 1, 01067 Dresden
     
  • Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH: 03571 469 638
    Eine schriftliche Verlustmeldung senden Sie an:
    - Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH, Straße B Nr.8, 02977 Hoyerswerda
     
  • Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH: 03501 7111 0
    Eine schriftliche Verlustmeldung senden Sie an:
    - Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH, Bahnhofstraße 14 a in 01796 Pirna

  • Regionalbus Oberlausitz GmbH: 03591 626 0
    Eine schriftliche Verlustmeldung senden Sie an:
    - Regionalbus Oberlausitz GmbH, Abo-Service, Paul-Neck-Straße 139, 02625 Bautzen

Für die Neuausstellung wird Ihnen ein Entgelt in Höhe von 10 Euro berechnet. Jeder weitere Ersatz Ihrer Chipkarte innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20 Euro.

Ich möchte ein Abonnement abschließen. Was muss ich tun?

Weitere Informationen

Es gelten die VVO-Beför­der­ungs­bedingungen und Tarif­bestimmungen.

So werden Sie Abo-Kunde

Wir freuen uns, dass Sie von den Vorteilen eines Abos profitieren wollen.

Das Abschließen eines Abonnements ist ganz einfach. Ihnen stehen dabei mehrere Verkehrsunternehmen zur Auswahl – aber keine Sorge, die Bedingungen sind überall gleich.

Schließen Sie das Abo bis zum 10. des Vormonats ab, wenn Sie im Folge­monat starten möchten. Abonnements (außer Deutschlandticket) haben eine Mindestlaufzeit von 12 zusammenhängenden Monaten.

Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenzentren helfen Ihnen gern weiter: Schauen Sie hier nach einer Servicestelle in Ihrer Nähe.


Einfach Logo des Verkehrsunternehmens im VVO anklicken und Abo abschließen:

Schließen Sie hier ein Abo für das Deutschlandticket, das BildungsTicket oder für eine Abo-Monatskarte ab.


Logo der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB)Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB)

Abo bei der DVB abschließen
 


Logo der Regionalbus Oberlausitz GmbH Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO)

Abo bei der RBO abschließen


Logo der RVSOE - Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbHRegionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE)

Abo bei der RVSOE abschließen
 


Logo der Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda (VGH)Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH (VGH)

Abo bei der VGH abschließen
 

Sie haben Fragen zum Datenschutz?

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Datenschutz­beauftragten der Verkehrsunternehmen:

  • Deutsche Bahn (DB): Chris Newiger: datenschutz.regio@deutschebahn.com
  • Dresdner Verkehrsbetriebe AG: datenschutz@dvbag.de
  • Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH: Lutz Neumann: Lutz.Neumann@stadtwerke-goerlitz.de
  • Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck GmbH: Bernd Müller: datenschutz@transdev-gruppe.de
  • Omnibusbetrieb S. Wilhelm GmbH: datenschutz@swilhelm-reisen.de
  • Regionalverkehr Sächsische Schweiz Osterzgebirge GmbH: datenschutz@rvsoe.de
  • Regionalbus Oberlausitz GmbH: datenschutz@transdev-gruppe.de
  • Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH: datenschutzbeauftragter@vgh.de