Sachen

Ihr Handgepäck, Reisegepäck und leicht tragbare Sachen können Sie in Bus & Bahn kostenfrei mitnehmen.

Dazu gehören:

  • ein Kinderwagen mit Kind
  • ein Rollstuhl oder Rollator
  • ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten pro Person
  • Kleintiere im geeigneten Transportbehälter sowie
  • ein Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kleinkinder sitzen
  • ein zusammengeklappter elektrischer Tretroller
  • ein in einer Transporttasche verpacktes Klapprad sowie
  • Dreiräder, Lauf- oder Fahrräder von Kindern, die noch nicht die Schule besuchen

Für jeden weiteren Gegenstand oder wenn z. B. Kinderwagen oder Rollstühle zum Trans­port von Gepäck genutzt werden, benötigen Sie je einen ermäßigten Einzelfahrschein.

Das Betriebspersonal entscheidet, ob Sachen/ Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie im Fahrzeug untergebracht werden.

Bitte beachten Sie, dass Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer jederzeit Vorrang haben.

Details zur Mitnahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren finden Sie im „Kleingedruckten“.

Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände

Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere

  • explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende
    Stoffe,
  • unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder verschmutzt werden können sowie
  • Gegenstände, die über die Wagenumgrenzungen hinausragen.

Ebenfalls scheidet die Mitnahme von Sachen aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sachen andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.

Rücksichtnahme und Haftung

Wir bitten Sie Ihre Rucksäcke, Ranzen usw. vor Betreten des Fahrzeuges abzunehmen und die Sitzplätze damit nicht zu belegen.

Bitte bringen Sie Ihre mitgeführten Sachen so unter und beaufsichtigen diese, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Der Fahrgast haftet für alle Schäden durch Mitführen, unzweckmäßiger Unterbringung, mangelhafter Beaufsichtigung oder unvollständiger Sicherung einer von ihm mitgeführten Sache.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.