Unentgeltliche Beförderung

Kinder

Kinder bis zur Einschulung in Begleitung eines Erwachsenen sowie Kinder­garten­gruppen können im Verkehrsverbund Oberelbe mit Nahverkehrszügen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und mit fast jeder Fähre unentgeltlich mitfahren.

Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn sie einen gültigen Schwer­be­hin­der­ten­ausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wert­marke mit sich führen (Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 145 SGB IX)). Die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen regeln ebenfalls die Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die Begleitung muss auf dem gültigen Schwerbehinderten­aus­weis vermerkt sein.

Schwerbehinderte Menschen mit einem gültigen Schwer­be­hin­der­ten­ausweis und dem Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke dürfen in allen Verkehrsverbünden Deutschlands die öffentlichen Verkehrs­mittel unentgeltlich nutzen. Ebenso ist die Fahrt in der 2.Klasse in allen Nahverkehrszügen in ganz Deutschland sowie in den Historischen Fahrzeugen im VVO kostenfrei. Die 50-Km-Regelung wurde zum 01.09.2011 aufgehoben.

Landes- und Bundespolizei sowie Sächsische Sicherheitswacht

Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen und der Bundespolizei in Uniform, bei gemeinsamer dienstlicher Bestreifung mit Angehörigen der Bundespolizei auch tschechische Vollzugsbedienstete, sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform werden in den Verkehrsmitteln des Linienverkehrs im Verbundraum unentgeltlich befördert. In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse.