9-Uhr-Monatskarte

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Hinweis: Zum 1. April 2026 wird die 9-Uhr-Monatskarte im Zuge der Tarif­anpassung aus dem VVO-Ticket­sortiment genommen. Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist die Nachfrage stark gesunken, sodass das Ticket nicht mehr angeboten wird.

Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen.

Stand: 1. April 2026

Neue Fahrpreise ab 1. April 2026 – Wie lange gilt der Fahrschein mit altem Preis?

Am 1. April 2026 werden im Verkehrsverbund Oberelbe die Fahrpreise angepasst.

Für den Übergang gilt:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können auch weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden bis 30. Juni 2026 anerkannt. Abweichungen für über Handy erworbene 4er-Karten sind in den AGB der jeweiligen HandyTicket-App veröffentlicht.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können ab 1. April 2026 gegen Wertausgleich in allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres nach einer Änderung des VVO-Tarifs.

NEU: Ab 1. April 2026 werden Wochen- und Monatskarten (Zeitkarten) nur noch zum sofortigen oder vorausgewählten Fahrtantritt ausgegeben. Die Entwertung dieser Tickets entfällt damit. Zeitkarten zur Entwertung, die vor dem 1. April 2026 ausgegeben wurden, können unter Berücksichtigung der oben genannten Übergangsregelungen weiterhin mit Entwertung beim erstmaligen Fahrtantritt genutzt werden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.