Die Monatskarte zum ermäßigten Preis ist personengebunden. Ihre Kinder benötigen zusätzlich zur Monatskarte/Abo-Monatskarte eine gültige Kundenkarte.
Den ermäßigten Fahrpreis können junge Fahrgäste ab der Einschulung, Auszubildende und Studenten nutzen. Darüber hinaus gilt die Ermäßigung für folgende Personen:
- Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Förderschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, -hochschulen und Landvolkshochschulen
- Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe (a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist
- Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erlangen des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen
- Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden
- Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
- Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für die Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist
- Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten
- Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischem Jahr, am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren sozialen Diensten
Die Ermäßigungsberechtigung wird in Zweifelsfällen anhand der jeweiligen Ausbildungsstättenverzeichnisse der Bundesländer geprüft.
Eine Kundenkarte ist Pflicht
Nur mit einer Kundenkarte können Schüler, Azubis und Studenten ermäßigte Wochen-, (Abo-)Monatskarten, das SchülerFreizeitTicket und das AzubiTicket Sachsen nutzen. Ganz egal, ob das Ticket aus Papier oder eine Chipkarte ist – die Kundenkarte gehört dazu.
Für Schüler ab 15 Jahre ist eine Bestätigung (Stempel) der Schule oder eines Verkehrsunternehmens im VVO (mit Vorlage des Ausbildungsvertrages) erforderlich. Eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig.
Die Kundenkarte gilt längstens für ein Jahr beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag. Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien.
Bei Papierfahrausweisen tragen Sie die Kundenkarten-Nummer im vorgesehenen Feld auf Ihrer Wochen- oder (Abo-)Monatskarte ein.
