Cityticket der DB AG
In 128 Städten ist das City-Ticket der Deutschen Bahn (DB) im jeweiligen Geltungsbereich bei Sparpreis- und Flexpreis-Fahrkarten im Fernverkehr mit einer Reiseweite von über 100 Kilometern inklusive und ermöglicht so Bahnreisenden eine durchgehende Nutzung von Fern- und Nahverkehr mit nur einem Fahrausweis.
Somit haben Sie auf DB-Tickets zum Sparpreis und Flexpreis im Fernverkehr, Tickets zum Sparpreis Europa und zum Flexpreis International die City-Ticket-Funktion inklusive.
Kurz gesagt:
+ Ticket mit Aufdruck „Dresden + City“
+ Fahrtberechtigung in der Tarifzone Dresden (außer Bergbahnen)
= Cityticket
Alle als CityTicket gültigen Fahrausweise sind durch einen einheitlichen Aufdruck „Dresden + City“ gekennzeichnet.
Haben Sie einen Fahrschein mit dem City-Ticket-Aufdruck, dürfen Sie am Tag Ihrer Hin- bzw. Rückfahrt zum/vom Bahnhof in der Tarifzone Dresden (TZ 10) alle Nahverkehrsmitteln nutzen. Ihr Fahrschein gilt nicht auf den Bergbahnen (Standseil- und Schwebebahn).
BahnCard 100-Inhaber können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in der Tarifzone Dresden (TZ 10) zu beliebig vielen Fahrten nutzen. Ihr Fahrschein gilt nicht auf den Bergbahnen (Standseil- und Schwebebahn).
Für die Nutzung des City-Tickets in der Tarifzone 10 (Dresden) gelten die Beförderungsbedingungen des VVO.
Liniennetzplan

Dresden
Stand 3. Januar 2023
Stand 24. Dezember 2022
Beispiel:
DB-Ticket für 1 Person mit BahnCard 25 von Dresden nach Berlin:

Der Inhaber dieser Fahrkarte darf am 28. Februar innerhalb der Tarifzone Dresden mit den Stadt- und Regionalbussen sowie den Straßenbahnen zum Dresdner Hauptbahnhof bzw. zum Bahnhof Dresden-Neustadt anreisen, den Intercity nach Berlin nutzen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes A bis zu seiner Zieladresse fahren.