HandyTicket Deutschland

Weitere Informationen

Ihr Smartphone als Fahrkarte

Kein Fahrscheinautomat in der Nähe? Kein passendes Kleingeld dabei? Mit dem HandyTicket ist der Fahr­schein­kauf über das Smartphone rund um die Uhr bar­geldlos möglich.

Kaufen Sie HandyTickets gleich über unsere App vvo-mobil.de. Nur einmal bei HandyTicket Deutschland registriert, kommt das Ticket direkt auf Ihr Smartphone. Ein weiteres Anmelden ist nicht mehr erforderlich.

Als HandyTicket erhalten Sie im VVO alle Einzelfahr­scheine, Tageskarten oder 4er-Karten.

Im VVO können Sie sich über unseren Partner, die Dresdner Verkehrsbetrieb AG anmelden.

Bild Sachsen mobil

Sachsen Mobil

Verbundübergreifend mit Bus und Bahn im Nahverkehr durch Sachsen fahren: Das funktioniert im VVO bequem mit der App HandyTicket Deutschland: in der Auskunft Start und Ziel eingeben, Ticket auswählen, kaufen – ab geht die Reise.

VVO mobil jetzt kostenfrei installieren:

Kaufen Sie HandyTickets gleich über unsere App vvo-mobil.de. Nur einmal bei HandyTicket Deutschland registriert, kommt das Ticket direkt auf Ihr Smartphone.

Die App gibt es für Handys und Tablets mit iOS und Android. Diese können Sie über den jeweiligen AppStore installieren.

HandyTickets sind immer sofort gültig.

Es gilt also: Erst Ticket kaufen, dann in Bus und Bahn einsteigen. Einzige Ausnahme ist das Nachtticket, welches lt. Tarif erst ab 18 Uhr gültig ist.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Zum HandyTicket können sich alle Personen ab 18 Jahren registrieren, die im Besitz eines Smartphones mit iOS- oder Android-Betriebssystem mit Internetzugang sind. Personen unter 18 Jahren können mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten für das PrePaid-Verfahren zugelassen werden, sofern sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises sind.

Registrierung

Zur Registrierung benötigen Sie Ihr Smartphone. HandyTicket Deutschland benötigt folgende Daten:

  • Anrede
  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Mobilfunknummer
  • Geburtsdatum
  • Kontrollfrage und Sicherheitsantwort

Achten Sie dabei unbedingt auf die korrekte Schreibweise Ihrer Angaben, denn Dokumente und Rechnungen werden Ihnen an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Nachträgliche Änderungen können nur per E-Mail beim Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH beantragt werden.

Amtlicher Lichtbildausweis

Damit Ihr HandyTicket zur Fahrt gilt, ist stets ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweis aktuell ist. Folgende Dokumente werden als Lichtbildausweis anerkannt:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • Kinderpass
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMA)
  • europäischer Personalausweis
  • internationaler Reisepass

Verkehrsunternehmen

Wählen Sie das für Sie passende Verkehrsunternehmen aus. Im VVO können Sie sich über das Kundenportal der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) HandyTicket-Kunde werden. Die DVB verwaltet den Großteil Ihrer Kundendaten und steht Ihnen für Rückfragen und Anmerkungen gern zur Verfügung.

Über die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) einloggen

Bezahlverfahren

Zum Kauf eines HandyTickets ist die Hinterlegung mindestens einer gewünschten Zahlungs­weise erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich.

HandyTicket-PIN

Mit Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie per SMS Ihre HandyTicket-PIN. Diese benötigen Sie für den Login ins HandyTicket-Kundenportal sowie beim Ticketkauf über die verschiedenen Bestellwege.

Diese Fahrausweise erhalten Sie als HandyTicket

Kaufen Sie das HandyTicket rechtzeitig vor Ihrer Fahrt

Jedes HandyTicket ist immer sofort gültig. Einzige Ausnahme ist das Nachtticket, welches lt. Tarif erst ab 18 Uhr gültig ist. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Smartphone bei der Fahrt betriebsbereit ist.

Es gilt der VVO-Tarif: Die Preise der HandyTickets entsprechen den Fahrpreisen gemäß dem VVO-Tarif in der jeweils gültigen Fassung.

Sollten Sie im Bestellprozess nach Ihrer gewünschten Region gefragt werden, wählen Sie bitte „Dresden/ Oberelbe (DVB)“.

  Gültigkeit
Einzelfahrt
(normal/ ermäßigt)
Tarifzone Dresden
1 Tarifzone1, (außer Dresden) maximal 1 Stunde
2 Tarifzonen, maximal 1,5 Stunden
3 Tarifzonen, maximal 2 Stunden
Verbundraum, maximal 4 Stunden
4er-Karte je nach Anzahl
Tageskarte
(normal4/ ermäßigt
3)
1 Tarifzone
2 Tarifzonen
Verbundraum
Tageskarte Stadt13 Tarifzone Hoyerswerda
Fahrradtageskarte9

1 Tarifzone
Verbundraum

NachtTicket Verbundraum, nur zwischen 18 Uhr und 6 Uhr
Familientageskarte5 1 Tarifzone
2 Tarifzonen
Verbundraum
Kleingruppenkarte6 1 Tarifzone
2 Tarifzonen
Verbundraum       
Tageskarte für
Benutzung 1. Klasse

1 Tarifzone
Verbundraum

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen gemäß § 145 SGB IX. Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise in Anspruch nehmen (ermäßigte Zeitkarten nur mit Kundenkarte).

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gilt auch für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
4 gilt für 1 Erwachsenen und max. 2 Schüler bis zum 15. Geburtstag
5 gilt für 2 Erwachsene und max. 4 Schüler bis zum 15. Geburtstag
6 gilt für maximal 5 Personen
9 gilt alternativ auch für einen Fahrradanhänger oder Hund
10 gilt für ein Fahrrad pro Person
13 gilt für 1 Person in der Tarifzone Hoyerswerda

 


Hinweise zur 4er-Karte

Bei der Bestellung einer 4er-Karte wird Ihnen zunächst der komplette Betrag in Rechnung gestellt. Der erste Abschnitt ist beim Kauf sofort für die Fahrt gültig. Die nächsten drei Abschnitte sind bereits bezahlt und können zu einem beliebigen Zeitpunkt durch den erneuten Kauf eines 4er-Tickets abgerufen werden (Preis: 0 €).

Je nach gewünschter Preisstufe sind entsprechend viele Abschnitte zu wählen. Wird eine Preisstufe gewählt, ohne dass verfügbare Abschnitte einer bereits gekauften 4er-Karte zur Verfügung stehen, wird eine neue 4er-Karte berechnet. Wird beim Kauf der 4er-Karte der Verbundraum gewählt, ist das Ticket sofort für maximal 4 Stunden gültig.

Gültigkeit des HandyTickets

Die HandyTickets werden verbundweit gemäß ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit anerkannt. In Zügen der DB AG gelten HandyTickets gemäß den Tarifbestimmungen nicht zu verbundüberschreitenden Fahrten zwischen benachbarten Verbünden. Weiterhin gilt das HandyTicket nicht für grenzüberschreitende Fahrten zur ČD und in deren Zügen.

HandyTickets für Begleitpersonen

Sie können Fahrscheine auch für mehrere Personen als HandyTicket erwerben. Dafür kauft der registrierte HandyTicket-Nutzer die gewünschten Tickets und zeigt sie bei einer Kontrolle mit seinem amtlichen Lichtbildausweis nacheinander vor.

Bezahlverfahren

Sie können mehrere Bezahlverfahren für sich einrichten und bei jedem Kauf Ihre favorisierte Methode auswählen. Folgende Bezahlverfahren stehen zur Verfügung:

Der Zahlungseinzug erfolgt durch den Dienstleister LogPay Financial Services GmbH im Auftrag des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Quittungen Ihrer gekauften Tickets werden nach jeder Ticketbestellung per E-Mail bereitgestellt. Achten Sie daher auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.

SEPA-Lastschriftverfahren

Beim SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt der Nutzer die gekauften HandyTickets erst im Nachhinein durch automatische Abbuchung von seinem Bankkonto. Die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto des Nutzers erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Wenn Sie an einem Tag oder über das Wochenende mehrere Tickets bestellt haben, wird der Gesamtbetrag abgebucht. Bitte beachten Sie, dass bei der Auswahl des Bezahlverfahren Lastschriftverfahren eine Prüfung Ihrer Identität bei der SCHUFA Holding GmbH erfolgt.

Detaillierte Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie in den AGB.


Kreditkarten-Verfahren

Beim Kreditkarten-Verfahren bezahlt der Nutzer die gekauften HandyTickets erst im Nachhinein mit seiner Kreditkarte. Die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets.

Das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass bei der Auswahl des Bezahlverfahren Kreditkarte eine Prüfung Ihrer Identität bei der SCHUFA Holding GmbH erfolgt.

 

PrePaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung


Das PrePaid-Verfahren ist keine Abrechnung über den Mobilfunkvertrag. Es ist ein Bezahlverfahren, bei welchem der Nutzer einen Geldbetrag im Voraus auf ein Bankkonto des Finanzunternehmens LogPay einzahlt (Vorauszahlung). Der überwiesene Betrag kann nach Zahlungseingang vom Nutzer durch Ticketkäufe via Handy aufgebraucht werden.

Bei der Auswahl des PrePaid-Bezahlverfahrens wird Ihnen nach der Erstregistrierung eine E-Mail an Ihre hinterlegte Adresse gesendet, die einen Code, z. B. LYP0000-xxx, enthält. Dieser Code muss bei jeder Überweisung angeben werden:

IBAN: DE54 5004 0000 0586 7676 00
BIC: COBADEFFXXX
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Code (z. B. LYP0000-xxx)

Es können beliebige Beträge auf das Konto überwiesen werden. Ist kein Guthaben vorhanden, kann der Nutzer keine Ticketkäufe tätigen. Im Internetportal kann sich der Kunde jederzeit über den aktuellen Guthabenstand informieren. Kündigt ein Nutzer und es liegt noch ein Restguthaben vor, so gelten die AGB für die Rücküberweisung.

PrePaid-Verfahren durch Überweisung über Giropay

Das PrePaid-Verfahren ist keine Abrechnung über den Mobilfunkvertrag, sondern ein Bezahlverfahren, bei welchem der Nutzer einen Geldbetrag im Voraus auf ein eigenes Bankkonto einzahlt (Vorauszahlung). Der überwiesene Betrag kann nach Zahlungseingang vom Nutzer durch Ticketkäufe via Handy aufgebraucht werden.

Haben Sie dieses Verfahren gewählt, können Sie mittels Giropay einen gewünschten Betrag über das Online-Banking-Verfahren von Ihrem Konto überweisen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dieses Online-Banking-Verfahren über Ihr eigenes Kundenportal durchzuführen, wodurch eine Sofortüberweisung erfolgt.

Voraussetzung für dieses Bezahlverfahren ist die Teilnahme Ihrer Bank am Giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der BIC Ihrer Bank im Rahmen des Überweisungsprozesses wird Ihnen angezeigt, ob Ihre Bank am Giropay-Verfahren teilnimmt. Des Weiteren sollten Sie für das Online-Banking-Verfahren bei Ihrer Bank zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen.

Der Zahlungsdienstleister

LogPay Financial Services GmbH übernimmt den kompletten Abrechnungsservice der Tickets und die Abwicklung. Diese Bank ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem HandyTicket.

Kann LogPay Financial Services GmbH einen Rechnungsbetrag nicht fristgemäß von Ihrem Konto einziehen, so wird Ihr HandyTicket-Account durch den Finanzdienstleister für weitere Ticketkäufe gesperrt. Zudem kommt es neben dem ausstehenden Betrag der gekauften Fahrscheine zu einer Berechnung der Rücklastschriftgebühr sowie der anfallenden Fremdgebühren Ihrer Hausbank.

Sie haben Fragen? Sie erreichen den Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH unter:

  • LogPay Financial Services GmbH
    Schwalbacher Straße 72
    65760 Eschborn

    E-Mail: mobility@logpay.de
    Telefon: +49 6196 8012 702
    Telefax: +49 6196 8012 9701
    www.logpay.de


Wechsel des Bezahlverfahrens

Die Verwaltung des Bezahlverfahrens kann von Ihnen selbst durchgeführt werden. Sie können mehrere Bezahlverfahren für sich einrichten und bei jedem Kauf die favorisierte Methode auswählen.

Beim Wechsel von PrePaid zum SEPA-Lastschrift-/Kreditkartenverfahren bleibt ein eventuelles Guthaben selbstverständlich erhalten und kann weiterhin aufgebraucht werden.

Bei einem Wechsel vom SEPA-Lastschrift-/Kreditkartenverfahren zum PrePaid-Verfahren kommt es zu einer vorzeitigen Abrechnung der offenen Beträge vom Konto oder der Kreditkarte des Nutzers und gegebenenfalls zu einer zwischenzeitlichen Sperre des Nutzers bis zum Zahlungseingang des eingezahlten Guthabens.

Wie sieht der Kontrolleur die Gültigkeit des HandyTickets

Die Kontrolle Ihres Fahrausweises erfolgt durch das Scannen des Barcodes beziehungsweise Sichtprüfung des HandyTickets. Die Gültigkeit Ihres HandyTickets kann auch durch eine Online-Abfrage im HandyTicket-System überprüft werden. Zeigen Sie darüber hinaus Ihren amtlichen Lichtbildausweis vor.

Sie können HandyTickets auch für Begleitpersonen erwerben. Zeigen Sie dann bei der Kontrolle die HandyTickets für alle Personen nacheinander vor.

So fahren Sie ganz entspannt

  • Kaufen Sie Ihr HandyTicket rechtzeitig vor Fahrtantritt.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Smartphone während der Fahrt betriebsbereit ist.
  • HandyTickets gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Sorgen Sie für die Aktualität Ihres amtlichen Lichtbildausweises.
  • Zeigen Sie im Falle einer Fahrausweiskontrolle Ihr HandyTicket auf Ihrem Smartphone und Ihren amtlichen Lichtbildausweis vor.

Amtlicher Lichtbildausweis

Um das HandyTicket nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Handy einen amtlichen Lichtbildausweis. Nur in Verbindung mit diesem persönlichen und vervielfältigungsgeschützten Dokument ist das HandyTicket gültig. Damit wird das Verwenden von kopierten oder weitergesendeten HandyTickets verhindert.

Als amtlicher Lichtbildausweis gelten:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • Kinderpass
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMA)
  • europäischer Personalausweis
  • internationaler Reisepass

Beteiligte Städte und Regionen - HandyTicket Deutschland

 

Sie können alle im System HandyTicket Deutschland angebotenen Fahrscheine kaufen. Und das nicht nur für Dresden und die Region Oberelbe (VVO), sondern für viele weitere deutsche Nahverkehrsregionen.

HandyTickets erhalten Sie in:

Allgemeine Informationen zum HandyTicket in Deutschland und die Liste aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen finden Sie unter:


Weitere Partner

Kündigung

Sie möchten kündigen?

Eine Kündigung kann im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Persönliche Daten“ erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach einer Kündigung keinerlei Zugriff mehr auf Ihre Daten haben und somit auch keine Quittungen erstellen können.

Sie haben noch PrePaid Guthaben?

Wenn Sie noch über Guthaben per PrePaid verfügen, aber dem Finanzdienstleister LogPay Financial Services kein Bankkonto vorliegt, kann keine automatische Rücküberweisung stattfinden. Übermitteln Sie LogPay Financial Services daher bitte Ihre Bankdaten und Sie bekommen Ihr Guthaben innerhalb von drei Monaten unter Abzug einer Überweisungsgebühr auf Ihr Konto überwiesen.

Sie möchten sich nach Ihrer Kündigung sofort wieder anmelden?

Das ist selbstverständlich möglich, sofern alle zuvor gekauften Tickets bereits abgebucht wurden und keine offenen Forderungen mehr existieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Ich habe mich vor dem 12. September 2019 registriert und bekomme Fehler­meldungen. Was muss ich tun?

  2. Wieso erhalte ich bei der Registrierung einen Fehlercode (z. B. 1.000, 1.100, 1.200 oder 2.000) und wie verhalte ich mich in diesem Fall?

  3. Welche Daten kann ich nach der Registrierung verändern und wo ist dies möglich?

  4. Wie finde ich heraus, bei welchem Verkehrsunternehmen ich mich registriert habe?

  5. Kann ich auch in Dresden HandyTickets kaufen, obwohl ich mich in einer anderen Stadt für das HandyTicket registriert habe?

  6. Ich habe meine Zugangs-PIN zum HandyTicket falsch eingegeben und wurde gesperrt. Wie verhalte ich mich in diesem Fall?

  7. Kann ich mir eine neue PIN zusenden lassen, wenn ich noch nicht gesperrt bin?

  8. Wie kann ich eine Quittung für meine bestellten HandyTickets erhalten?

  9. Erfolgt die Abrechnung über meinen Handyvertrag?

  10. Kann ich HandyTicket Deutschland auch mit einem Smartphone ohne Internetzugang nutzen?

  11. Ist das HandyTicket übertragbar?

  12. Warum gibt es keine 4er-Karte für Kurzfahrten beim HandyTicket zu kaufen?

  13. Warum gibt es keine Zeitkarten über das HandyTicket zu bestellen?

  14. Kann ich bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG HandyTickets im Vorverkauf erwerben?

  15. Kann ich bei einem Fehlkauf mein bestelltes Ticket erstattet bekommen?

 


  1. Ich habe mich vor dem 12. September 2019 registriert und bekomme Fehlermeldungen. Was muss ich tun?

    Der Kundenservice der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB AG) hilft Ihnen gern weiter. Teilen Sie bitte Ihre Handynummer mit und schildern Sie Ihre Fehlermeldung:

    Telefon: 0351 857-1011
    E-Mail: handyticket@dvbag.de


  2. Wieso erhalte ich bei der Registrierung einen Fehlercode (z. B. 1.000, 1.100, 1.200 oder 2.000) und wie verhalte ich mich in diesem Fall?

    Der Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH führt im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket eine Prüfung der persönlichen Daten des Nutzers durch (ausgenommen ist das Prepaid-Verfahren). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Daten zur Person gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG. Kommt es dabei zu Abweichungen, schlägt die Registrierung fehl und Sie erhalten eine Fehlermeldung.

    Da die Dresdner Verkehrsbetriebe AG auf diesen Vorgang bei der Anmeldung keinen Einfluss hat, bitten wir Sie, sich schriftlich mit der SCHUFA Holding AG in Verbindung zu setzen:

    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 10 34 41
    50474 Köln

    Telefon: 0611 92780
    Homepage: www.schufa.de

  3. Welche Daten kann ich nach der Registrierung verändern und wo ist dies möglich?

    Sie können Ihre persönlichen Daten, z. B. Adresse, Bezahlverfahren oder Handynummer im Kundenportal ändern.

  4. Wie finde ich heraus, bei welchem Verkehrsunternehmen ich mich registriert habe?

    Wenn Sie sich über die allgemeine Internetseite von HandyTicket Deutschland anmelden, werden Sie automatisch zu dem Kundenportal Ihres Verkehrsunternehmens weitergeleitet. Anhand des Logos auf dieser Seite und unter der Rubrik Auskunft können Sie erkennen, um welches es sich handelt.

  5. Kann ich auch in Dresden HandyTickets kaufen, obwohl ich mich in einer anderen Stadt für das HandyTicket registriert habe?

    Ja, nach der erfolgreichen Registrierung und bei Nutzung der App HandyTicket Deutschland können Sie in allen teilnehmenden Regionen Fahrscheine als HandyTicket bestellen. Wechseln Sie dafür im Menü der App die Region oder ändern Sie Ihre gewünschte Region im Kundenportal.

    Ihre Datenverwaltung erfolgt weiterhin im Kundenportal des Verkehrsunternehmens, bei dem Sie sich ursprünglich registriert haben.

  6. Ich habe meine Zugangs-PIN zum HandyTicket falsch eingegeben und wurde gesperrt. Wie verhalte ich mich in diesem Fall?

    Der Zugang zum HandyTicket wird nach fünf fehlerhaften Eingabeversuchen gesperrt. Nach der Sperrung können Sie persönlich in einem Servicepunkt der Dresdner Verkehrsbetriebe AG mit Ihrem Lichtbildausweis oder Ihrem Kontrollmedium vorsprechen. Die Kollegen helfen Ihnen gern.

    Weitere Informationen zu unseren Servicestellen erhalten Sie hier.

    Sie kommen nicht aus Dresden? Dann senden Sie einfach einen Nachweis zu Ihrer Person per E-Mail an handyticket@dvbag.de

  7. Kann ich mir eine neue PIN zusenden lassen, wenn ich noch nicht gesperrt bin?

    Ja. Sie können im Kundenportal auf PIN/ Passwort vergessen klicken. Im Anschluss werden Sie nach Ihrer Handynummer und der eingerichteten Kontrollfrage und Antwort gefragt, die Sie bei der Registrierung ausgewählt haben. Anschließend bekommen Sie eine neue PIN per SMS auf Ihr Handy geschickt.

  8. Wie kann ich eine Quittung für meine bestellten HandyTickets erhalten?

    Eine Quittung wird nach jeder Ticketbestellung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Zusätzlich können registrierte Nutzer die getätigten Ticketkäufe elektronisch über das Kundenportal unter „Meine Tickets“ einsehen.

  9. Erfolgt die Abrechnung über meinen Handyvertrag?

    Nein, alle Abrechnungen zum HandyTicket Deutschland erfolgen über Ihre für den Ticketkauf ausgewählten Zahlungsarten und werden durch den Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH vorgenommen.

    Weitere Informationen unter: www.logpay.de

  10. Kann ich HandyTicket Deutschland auch mit einem Smartphone ohne Internetzugang nutzen?

    Nein, ein Internetzugang ist notwendig, um HandyTickets kaufen zu können.

  11. Ist das HandyTicket übertragbar?

    Nein, das HandyTicket muss bei einer Kontrolle immer mit dem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden.

  12. Warum gibt es keine 4er-Karte für Kurzfahrten beim HandyTicket zu kaufen?

    Die Gültigkeit einer Kurzstrecke ist an Haltestellen und nicht an eine Zeitvorgabe (z. B. eine Stunde ab Entwertung) gebunden. Es kann somit technisch nicht festgestellt werden, ohne dabei die Privatsphäre zu verletzen, ob das erworbene Ticket zur Fahrt berechtigt.

  13. Warum gibt es keine Zeitkarten über das HandyTicket zu bestellen?

    Zeitkarten werden im VVO beim HandyTicket derzeit nicht angeboten. Das HandyTicket-Angebot richtet sich vorrangig an Gelegenheitsfahrer, welche gern flexibel, zeit- und ortsunabhängig Tickets erwerben möchten. Für Kunden, die an Monatskarten interessiert sind, stehen Abo-Karten zur Verfügung.

  14. Kann ich bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG HandyTickets im Vorverkauf erwerben?

    Nein, alle Fahrscheine aus dem Ticketsortiment des Verkehrsverbundes Oberelbe sind sofort nach Kauf gültig. Ausnahmen sind das Nachtticket, welches laut Tarif erst ab 18 Uhr gültig ist sowie die 4er-Karte, deren erster Abschnitt sofort, die weiteren aber (je nach Preisstufe) erst nach erneuter Auswahl gültig werden.

  15. Kann ich bei einem Fehlkauf mein bestelltes Ticket erstattet bekommen?

    Grundsätzlich gilt beim HandyTicket folgende Regel, die sich in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen wiederfinden lässt: „Eine Stornierung und Erstattung ist ausgeschlossen.“

Sicherheit und Datenschutz

Der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Daten ist uns genauso wichtig wie Ihnen. Informationen wie z. B. Adressen oder Mobilfunknummern werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Und auch die Datenübertragung erfolgt in einem abgesicherten Standard.

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