Tiere

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Maulkorbpflicht: Sollte der Hund keinen Maulkorb tragen, kostet das den Hundehalter eine Gebühr in Höhe von 20 Euro. 

Sie wollen Ihren Hund oder Ihr Haustier in Bus & Bahn mitnehmen? Wenn genug Platz in der Straßenbahn, im Zug, in der S-Bahn oder im Stadt- oder Regionalbus vorhanden ist, ist die Mitnahme kein Problem.

Bitte denken Sie daran, dass Sie das Tier während der gesamten Fahrt beaufsichtigen. Außerdem müssen Hunde einen Maul­korb tragen, sofern sie keine Behinderten­begleithunde sind. Zudem müssen die Vierbeiner immer an einer kurzen Leine gehalten werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Hier haben wir für Sie Preise und die wichtigsten Infos zur Fahrradmitnahme zusammengestellt.

Preise und Gültigkeit

Kleine Tiere (außer Hunde) in einem geeigneten Behälter dürfen kostenlos mitfahren.

  Gültigkeit

normal

Fahrradtageskarte11

1 Tarifzone3 2,20 €
Verbundraum 3,30 €

Fahrradtageskarte
Elbe-Labe11

Verbundraum +
Bezirk Ústí
4,00 €
Fahrradmonats­karte11
gilt: siehe Monatskarte
Verbundraum 20,00 €
Deutschlandticket
Plus Mitnahme (Abo)14
Kalendermonat
Verbundraum + 10,00 €13

Stand: 1. April 2023

3 gemäß Fahrausweisaufdruck
11 gilt alternativ auch für einen Fahrradanhänger oder Hund
13 berechtigt ganztägig zur Mitnahme eines Fahrrades/Hundes sowie von Montag bis Freitag von 18 bis 4 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Mitnahme eines Erwachsenen + max. vier Schülern bis zum 15. Geburtstag
14 nur in Kombination mit einem auf den gleichen Nutzernamen ausgestellten Deutschlandticket gültig

Eine Fahrradmonatskarte (gültig für den Hund) ist ab Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats 24 Uhr gültig.


Weitere Informationen

Tarifzonen

Tickets für die Mitnahme von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Hunden gibt es für 1 Tarifzone oder für den gesamten Verbundraum.


1 Tarifzone

Gilt für Fahrten innerhalb einer Tarifzone gemäß dem Fahrausweisaufdruck.


Preisstufe D

Gilt für Fahrten in mehr als 1 Tarifzone.

Hab ich Anspruch auf die Mitnahme meines Hundes?

Nein, eine Mitnahmepflicht von Hunden besteht nicht. Das Betriebspersonal entscheidet, ob das Tier zur Beförderung zugelassen wird und an welcher Stelle es im Fahrzeug untergebracht wird.

Bitte denken Sie daran, das Tier während der gesamten Fahrt zu beaufsichtigen. Außerdem müssen Hunde einen Maul­korb tragen, sofern sie keine Behindertenbegleithunde sind. Zudem müssen die Vierbeiner immer an einer kurzen Leine gehalten werden.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Details zur Mitnahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren finden Sie im „Kleingedruckten“.

Deutschlandticket

Auf das Deutschlandticket kann kein Fahrrad oder Hund mitgenommen werden.
     

Zusatzticket im VVO „Deutschlandticket Plus Mitnahme (Abo)“

Das Zusatzticket „Deutschlandticket Plus Mitnahme“ zu einem Preis von 10,70 Euro wird im Abonnement ausgegeben, ist personengebunden und gilt nur im VVO-Gebiet und in Kombination mit einem Deutschlandticket.

Mit diesem Zusatzticket können Sie im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ein Fahrrad oder einen Hund mitnehmen.

Hinweis für Personen, die öfter ihren Hund mitnehmen möchten

Eine Fahrradmonatskarte (gültig für den Hund) ist ab Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats 24 Uhr gültig.

Hund inkl.: Tipp für (Abo)-Monatskarteninhaber

Als Monats- bzw. Abo-Monatskarteninhaber zum VVO-Tarif können Sie Ihren Hund im Rahmen der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit Ihres Tickets unentgeltlich mitnehmen.

Fahrt mit dem Hund über den VVO hinaus

Fahren Sie mit Ihrem Hund über den VVO hinaus, zählen größere Hunde als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet (Buchung unter dem Begriff „Hund“ anstelle eines Reisenden. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren.

Begleithunde von schwerbehinderten Personen

Eine Begleitperson von schwerbehinderten Menschen und ein Hund werden unentgeltlich befördert, wenn das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.

Blinde bei denen zusätzlich das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson und einen Hund unentgeltlich mitnehmen.

Blindenführ- und Assistenzhunde, die eine Person begleiten, sowie in Ausbildung befindliche Blindenführ- und Assistenzhunde müssen Führhundgeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.