Abo-Monatskarten

Tariftipp

Inhaber von (Abo-)Monats-, 9-Uhr-(Abo-)Monatskarten sowie Job­Tickets zum Normalpreis können

  • täglich von 18 bis 4 Uhr sowie
  • an Wochenenden und Feiertagen ganztags

einen weiteren Erwachs­enen und max. vier Schüler bis zum 15. Geburtstag mitnehmen.

Für Vielfahrer empfehlen wir die Abo-Monatskarte zum Normalfahrpreis. Für alle, die erst nach 9 Uhr unterwegs sein möchten, ist die 9-Uhr-Abo-Monatskarte das richtige Ticket.

Die Abo-Monatskarten sind nicht nur günstiger als die regulären Monatskarten – sie bieten außerdem eine Reihe Vorteile: Vorteile Abo-Monatskarten

Ein Abo abschließen können Sie bei einem Verkehrs­unter­nehmen im VVO: Abo abschließen. Der Abschluss eines Abonnements erfolgt für mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate.  

Monatskarten zum Normalfahrpreis sind übertragbar. Die ermäßigte Abo-Monatskarte ist personengebunden und gilt nur mit einer Kundenkarte.

Preise und Gültigkeit Abo-Monatskarte

  Gültigkeit ermäßigt normal
Abo-Monatskarte
Kalendermonat
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
41,20 €9 54,10 €13
Tarifzone Dresden 50,30 €9 66,90 €13
2 Tarifzonen3 74,00 €9 98,50 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
110,90 €9 147,70 €13
Verbundraum 146,50 €9 195,30 €13

Preise und Gültigkeit 9-Uhr-Abo-Monatskarte

Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte gilt montags bis freitags nicht von 4 bis 9 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen können Inhaber einer 9-Uhr-Monatskarte ohne zeitliche Einschränkungen unterwegs sein.

Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte gibt es nicht zum ermäßigten Fahrpreis.

  Gültigkeit normal

9-Uhr-Abo-
Monatskarte
Kalendermonat
nicht Mo – Fr
von 4 Uhr bis 9 Uhr

 

1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
47,60 €13
Tarifzone Dresden 57,80 €13
2 Tarifzonen3 86,00 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
128,80 €13
Verbundraum 171,10 €13

Stand: 1. April 2024

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen. 

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Viele Vorteile mit der Abo-Monatskarte

Viele Extras mit Abo-Monatskarte und 9-Uhr-Abo-Monatskarte

Die Abo-Monatskarte und die 9-Uhr-Abo-Monatskarte sind nicht nur günstiger als die regulären Monatskarten – sie bieten außerdem noch viel mehr:

Bild: Ersparnis

Mit dem Abo sparen: Mit einer Abo-Monatskarte sparen Sie etwa 15 % gegenüber 12 „normalen“ Monatskarten aus dem Vorverkauf.

Bild Personen FamTaka

Ticket wird täglich zur Familienkarte: In der Zeit von 18 bis 4 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen ganztags) können 2 Erwachsene und max. 4 Schüler bis zum 15. Geburtstag die Zeitkarten zum Normalpreis nutzen. Anstelle je eines Erwachsenen kann auch ein weiterer Schüler fahren.

Bild: Ersparnis Fahrrad

Fahrrad inklusive: Mit Ihrer Abo-Monatskarte können Sie immer ein Fahrrad oder einen Hund unentgeltlich mitnehmen.

Bild: Weitergeben

Ticket ist übertragbar: Ihre Familie, Freunde oder Bekannten können Ihre Zeitkarte zum Normalfahrpreis nutzen, wenn Sie diese einmal nicht benötigen.

Bild: Freizeitplus

Freizeitplus: Mit einer Abo-Monatskarte der ent­sprechenden Tarifzone können Sie die Sonderverkehrsmittel im VVO, das sind die Bergbahnen in Dresden, die Schmalspurbahnen, die Kirnitzschtalbahn und den Aufzug in Bad Schandau sowie die Stadt­rund­fahrt Meißen so selbstverständlich nutzen wie alle anderen Verkehrsmittel.

Vorteil: Mitnahme von Personen – täglich ab 18 Uhr

Monats und Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis sowie 9-Uhr-(Abo)Monatskarten werden täglich zwischen 18 Uhr und 4 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen ganztags) zu Familienkarten.

Das heißt, Sie können in der gültigen Tarifzone noch einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schüler bis zum 15. Geburtstag mitnehmen. Anstelle je eines Erwachsenen kann auch ein weiterer Schüler fahren.

Dies gilt nicht in den Sonderverkehrsmitteln (Bergbahnen Dresden: Standseilbahn, Schwebebahn, Schmalspurbahnen: Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn, Stadtrundfahrt Meißen, Kirnitzschtal­bahn, Personenaufzug in Bad Schandau sowie in Anrufsammeltaxis).

Vorteil: Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit Ihres Fahrausweises kann jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Vorteil: Gültigkeit in den Sonderverkehrsmitteln

Für Inhaber mit Monatskarten gibt es ein besonderes Freizeitangebot:

Gilt diese Zeitkarte in der Tarifzone(n), in der

  • die Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebebahn),
  • die Schmalspurbahnen (Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn),
  • die Stadtrundfahrt in Meißen,
  • die Kirnitzschtalbahn sowie
  • den Personenaufzug in Bad Schandau

verkehren, so können Sie dieses Sonderverkehrsmittel ebenfalls nutzen.

 

Weitere Informationen

Tarifzonen

Das VVO-Zeitkartensortiment ist in mehreren Preiskategorien erhältlich. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der befahrenen Tarifzonen.


1 Tarifzone (außer Dresden)

1 Tarifzone (gemäß Fahrausweisauf­druck)


Grenzraum (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten innerhalb eines Grenzraumes gemäß Fahr­ausweis­aufdruck. Der Grenzraum erweitert nicht die Gültigkeit einer Tarifzone und gilt nicht in beiden Tarifzonen komplett.


Tarifzone Dresden

Gilt für Ihre Fahrten in der Tarifzone Dresden.

 


2 Tarifzonen

Gilt für Ihre Fahrten in zwei benachbarten Tarifzonen, also bei Überquerung einer Tarifzonengrenze, gemäß dem Fahrausweisaufdruck.

 


1 Tarifzone und umliegende (nur für Zeitkarten)
Gilt für Ihre Fahrten in 1 Tarifzone (Stammzone) und allen umliegenden Tarifzonen gemäß Fahrausweisaufdruck.

Verbundraum
Gilt für Ihre Fahrten im gesamten Verbundraum.

So werden Sie Abo-Kunde

Weitere Informationen

Es gelten die VVO-Beför­der­ungs­bedingungen und Tarif­bestimmungen.

So werden Sie Abo-Kunde

Wir freuen uns, dass Sie von den Vorteilen eines Abos profitieren wollen.

Das Abschließen eines Abonnements ist ganz einfach. Ihnen stehen dabei mehrere Verkehrsunternehmen zur Auswahl – aber keine Sorge, die Bedingungen sind überall gleich.

Schließen Sie das Abo bis zum 10. des Vormonats ab, wenn Sie im Folge­monat starten möchten. Abonnements (außer Deutschlandticket) haben eine Mindestlaufzeit von 12 zusammenhängenden Monaten.

Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenzentren helfen Ihnen gern weiter: Schauen Sie hier nach einer Servicestelle in Ihrer Nähe.


Einfach Logo des Verkehrsunternehmens im VVO anklicken und Abo abschließen:

Schließen Sie hier ein Abo für die Abo-Monatskarte, BildungsTicket, AzubiTicket oder das Deutschlandticket ab.

Abokarte
  • VGH
  • RBO
  • DVB
  • RVSOE
  • DB
VGH RBO DVB RVSOE DB

Was ist bei ermäßigten Abo-Monatskarten zu beachten?

Ermäßigte Monatskarten/ Abo-Monatskarten sind personengebunden und gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte.

Ermäßigte Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Abo-Monatskarten) erhalten Schüler bis zum 15. Geburtstag und darüber hinaus folgende Personen:

  1. Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Förderschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Universitäten, Hochschulen, Fachhoch­schulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, -hochschulen und Landvolkshochschulen

  2. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe (a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist

  3. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiter­bildung Kurse zum nachträglichen Erlangen des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen

  4. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungs­gesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufs­bildungs­gesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden

  5. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen

  6. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für die Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist

  7. Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten

  8. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten

Die Ermäßigungsberechtigung wird in Zweifelsfällen anhand der jeweiligen Ausbildungs­stätten­verzeichnisse der Bundesländer geprüft.


Eine Kundenkarte ist Pflicht

Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das BildungsTicket (Abo), das AzubiTicket Sachsen (Abo) sowie ermäßigte Wochen-, (Abo-)Monats­karten nur mit einer gültigen Kundenkarte nutzen. Sobald Sie ein Abo abschließen, erhalten Sie sowohl das Ticket als auch eine Kundenkarte per Post zuge­schickt.

Füllen Sie die Kundenkarte vollständig aus, kleben ein Passbild auf und – wenn Sie 15 Jahre oder älter sind – holen Sie sich einen Stempel (Bestätigung) Ihrer Schule oder eines Verkehrsunternehmens (mit Vorlage des Ausbildungs­vertrages). Eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig.

Die Kundenkarte gilt längstens bis zum nachgewiesenen Ausbildungsende, max. jedoch 3 Jahre beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag. Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien.

Bei Papierfahrausweisen tragen Sie den Vor- und Nachnamen in das dafür vorgesehenen Feld.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tickets

Im VVO können Sie alle Tickets einfach miteinander kombinieren.

Erst Ticket entwerten, dann einsteigen:

Einzelkarten sind eine Stunde länger gültig, wenn sie in der Tarifzone entwertet werden, für die Sie bereits eine Tages- oder Zeitkarte besitzen. Wenn Sie mit Nahverkehrszügen unterwegs sind, entwerten Sie alle für die Fahrt nötigen Tickets vor dem Betreten der Fahrzeuge am Bahnsteig.

Sofern Ihre Fahrt in einer Straßenbahn oder einem Bus beginnt, dann entwerten Sie die Tickets nach Betreten des Fahrzeugs. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie bitte alle Tickets vor, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Beispiele für Kombinationen

Beispiel Monatskarte + Einzelfahrt

Sie nutzen eine Monatskarte für die Tarifzone Dresden und wollen an einem Tag nach Stadt Wehlen fahren? Dann kaufen Sie für die Weiterfahrt in der Tarifzone Pirna eine Einzelfahrt für eine Tarifzone. Da Sie die Einzelkarte bereits in der Tarifzone Dresden entwerten, obwohl Sie dort noch eine Monatskarte haben, ist sie länger gültig: Sie haben dann ab der Entwertung zwei Stunden Zeit, Stadt Wehlen zu erreichen.

Beispiel Monatskarte + Tageskarte

Sie besitzen eine Monatskarte für die beiden Tarifzonen Radebeul und Dresden und möchten zum Wandern in die Sächsische Schweiz fahren. Dann kaufen Sie eine Tageskarte für die Tarifzonen Pirna und Bad Schandau dazu. Diese entwerten Sie vor dem Zustieg in die S-Bahn und sind so den ganzen Tag mobil.

Gültigkeit in der 1. Klasse

Abo-Monatskarten und 9-Uhr-Abo-Monatskarten gelten nur zur Fahrt in der 2. Klasse. Für Inhaber einer Abo-Monatskarte zum Normalpreis besteht die Möglichkeit eine Zusatz-Wochenkarte oder eine Zusatz-Monatskarte zur Benutzung der Nahverkehrszüge in der 1. Klasse zu erwerben.

  Gültigkeit normal

Wochenkarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, 7 Tage
inkl. Entwertungstag
10,00 €

Monatskarte für
Benutzung 1. Klasse

Verbundraum, bis gleicher
Tag Folgemonat ab Entwertung
25,00 €

Für die einmalige Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen werden Tageskarten zum Übergang in die 1. Klasse angeboten. Die Fahrausweise sind nach der Entwertung nicht übertragbar.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Tageskarte für
Benutzung 1. Klasse
1 Tarifzone,
bis 4 Uhr Folgetag
1,00 €2,4 2,00 €
Verbundraum,
bis 4 Uhr Folgetag
2,00 €2,4 4,00 €

Änderung meiner Abo-Monatskarte

Person und Anschrift

Änderungen zur Person oder Anschrift der Abonnementfahrkarte sind dem Verkehrsunternehmen umgehend schriftlich mitzuteilen.

Räumliche Gültigkeit

Änderungen zur räumlichen Gültigkeit sind dem Verkehrsunternehmen umgehend schriftlich mitzuteilen. Dabei ist zu beachten, dass eine Änderung zur räumlichen Gültigkeit nur maximal drei Monate im Voraus bearbeitet werden kann. Für die Änderungen zur Abonnementfahrkarte pro Tausch ist eine Gebühr zu zahlen (unternehmensbezogen, bis max. 5,00 Euro)

Davon ausgeschlossen sind Änderungen, die auf den Wegfall der Berechtigung zur Inanspruchnahme der aktuell genutzten Abonnementfahrkarten zurück zu führen sind.

Bankverbindung

Änderungen zur Bankverbindung sind bis spätestens zum 10. des Vormonats schriftlich dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen.
Geht diese Mitteilung danach ein, erfolgt die nächste Abbuchung nochmals vom bisherigen Konto. Hieraus entstehende Kosten (z.B. Rückbuchungen, Rücklastschrift) trägt der Abonnent bzw. Kontoinhaber.

Wegfall der Ermäßigungsberechtigung

Wenn Sie Ihr ermäßigtes Abo in ein normales Abonnement umtauschen wollen, so teilen Sie diese Änderung Ihrem Vertragsunternehmen bis spätestens zum 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats schriftlich mit.

Kündigung meiner Abo-Monatskarte

Das Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen kann jederzeit in Textform ohne Angabe von Gründen gekündigt werden Damit die Kündigung zum Ende des Monats gültig wird, muss die Kündigung spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats vorliegen.

Erfolgt die Kündigung vor dem Ablauf der ersten 12 Monate, wird eine Nachforderung vorgenommen, wobei der Abo-Monatskarteninhaber so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalfahrpreis erworben hätte.

Die Nachforderung wird nicht erhoben, wenn die Kündigung aufgrund der Tarifänderung erfolgt.

Bei Wegfall Ihrer Ermäßigungsberechtigung ist der Abonnementvertrag ebenfalls zu kündigen.

Eine Kündigung wird erst wirksam und die Lastschrift erst eingestellt, wenn der Inhaber der Abonnementfahrkarte die noch in seinem Besitz befindlichen (ihm übergebenen) Fahrkarten zurückgegeben und eventuell ausstehende Beförderungsentgelte und Gebühren beglichen hat.

Abfahren oder umtauschen: Wie lange gilt der Fahrscheine mit altem Preis?

Seit 1. April 2024 gelten im Verkehrsverbund Oberelbe neue Fahrpreise.

Für den Übergang gilt:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert geblieben sind, können auch weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden längstens bis 30. Juni 2024 anerkannt.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können gegen Wertausgleich in  allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet auf drei Jahre ab dem Kaufdatum.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.