Fahrräder

Sie wollen Ihr Rad in Bus & Bahn mitnehmen? Wenn genug Platz in der Straßenbahn, im Zug, in der S-Bahn oder im Stadt- oder Regionalbus vorhanden ist, ist die Mitnahme eines Fahrrades kein Problem.

Bitte bedenken Sie, dass Fahrgäste mit Kinderwagen bzw. mit Rollstühlen bevorzugt mitgenommen werden.

Hier haben wir für Sie Preise und die wichtigsten Infos zur Fahrradmitnahme zusammengestellt.

Preise und Gültigkeit

  Gültigkeit

normal

Fahrradtageskarte12

1 Tarifzone3 2,20 €
Verbundraum 3,30 €

Fahrradtageskarte
Elbe-Labe12

Verbundraum +
Bezirk Ústí
4,00 €
Fahrradmonats­karte12
gilt: siehe Monatskarte
Verbundraum 20,00 €
Deutschlandticket
Plus Mitnahme (Abo)13
gilt für ein Fahrrad/Hund sowie Personen14
Kalendermonat
Verbundraum + 10,00 €

Stand: 1. April 2023

3 gemäß Fahrausweisaufdruck
12 gilt alternativ auch für einen Fahrradanhänger oder Hund
13 gilt nur in Verbindung mit einem Deutschlandticket
14 Berechtigt zur Mitnahme von einer erwachsenen Person und max. vier Schüler bis zum 15. Geburtstag in der Zeit von Montag bis Freitag von 18 bis 4 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig

Eine Fahrradtageskarte gilt jeweils ab der Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages. Eine Fahrrad­monatskarte ist ab Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats 24 Uhr gültig.

Nutzen Sie die Fahrradtageskarte zusammen mit dem NachtTicket (gültig von 18 bis 6 Uhr Folge­tag), gilt sie bis 6 Uhr.

 

Weitere Informationen

Tarifzonen

Tickets für die Mitnahme von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Hunden gibt es für 1 Tarifzone oder für den gesamten Verbundraum.


1 Tarifzone

Gilt für Fahrten innerhalb einer Tarifzone gemäß dem Fahrausweisaufdruck.


Preisstufe D

Gilt für Fahrten in mehr als 1 Tarifzone.

Fahrrad inkl.: Tipp für (Abo)-Monatskarteninhaber

Als Monatskarten- bzw. Abo-Monatskarteninahber sowie Schüler mit dem BildungsTicket oder mit dem AzubiTicket VVO können Ihr Fahrrad innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n) unentgeltlich mitnehmen.

Deutschlandticket

Auf das Deutschlandticket kann kein Fahrrad oder Hund mitgenommen werden.
     

Zusatzticket im VVO „Deutschlandticket Plus Mitnahme (Abo)“

Das Zusatzticket „Deutschlandticket Plus Mitnahme“ zu einem Preis von 10 Euro wird im Abonnement ausgegeben, ist personengebunden und gilt nur im VVO-Gebiet und in Kombination mit einem Deutschlandticket.

Mit diesem Zusatzticket können Sie im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ein Fahrrad oder einen Hund mitnehmen.

FahrradBUS

FahrradBUS

Unterwegs mit dem FahrradBUS

Vom 1. April bis 31. Oktober 2023 setzen die Ver­kehrs­unternehmen im VVO auf aus­ge­wähl­ten Strecken FahrradBUSSE – Busse mit Fahrrad­an­hängern ein. Mit dem Rad im Hucke­pack überwinden die Busse be­schwer­liche Höhenmeter oder längere Distanzen.

Fahrradmitnahme in den historischen Verkehrsmitteln

Schmalspurbahnen

Auf der Lößnitzgrundbahn und auf der Weißeritztalbahn ist die Mitnahme eines Fahrrades kein Problem, denn die Schmalspurbahnen verfügen über einen Gepäck- bzw. Fahrradwagen mit Platz für 30 Räder.

Dresdner Schwebebahn

In der Schwebebahn können maximal vier Fahrräder transportiert werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrräder über mehrere Treppen getragen werden müssen.

Dresdner Standseilbahn

Die Standseilbahn ist am oberen und unteren Ende mit einem Gepäckabteil pro Wagen ausgestattet. Es können maximal sieben Fahrräder darin transportiert werden.

Kirnitzschtalbahn

In der Kirnitzschtalbahn kann nur eine begrenzte Anzahl Fahrräder mitgenommen werden. 

Stadtrundfahrt Meißen

In den Kleinbussen der Stadtrundfahrt Meißen können keine Fahrräder mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme auf den Fähren

Die Fahrradmitnahme auf den Elbfähren ist kein Problem. Die Fähren fahren bei großem Andrang ständig von einem Ufer zum andern. Ist also kein Platz mehr für Sie und Ihr Fahrrad, kommt es nur zu kurzen Wartezeiten.

Setzen Sie doch einfach mal über und radeln auf der anderen Elbseite weiter.

Auf den Elbfähren zum VVO-Tarif gilt die Fahrradtageskarte entsprechend ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Wollen Sie bei Ihrer Radtour nur die Fähre nutzen, zahlen Sie nur den aktuellen Fährpreis.

Tipp: Für Inhaber einer Monats- bzw. Abo-Monatskarte (Gültigkeit innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n)) ist die Überfahrt auf den Fähren (außer Kurort Rathen)  inkl. Fah­rrad, Fahrradanhänger oder dem Hund kosten­frei.

Fahrt mit Fahrrad oder Hund über den VVO hinaus

Fahren Sie mit Ihrem Fahrrad über den VVO hinaus, benötigen Sie zusätzlich zum Deutschlandticket eine Fahrradtageskarte Nahverkehr (Deutschlandtarif) zum Preis von 6,00 Euro (Stand: 13. Dezember 2020). 

Fahren Sie mit Ihrem Hund über den VVO hinaus, zählen größere Hunde als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet (Buchung unter dem Begriff „Hund“ anstelle eines Reisenden. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren.

Hab ich Anspruch auf die Fahrradmitnahme?

Nein, eine Mitnahmepflicht von Fahrrädern besteht nicht. Die Entscheidung über eine Mitnahme des Fahrrades oder Fahrradanhängers richtet sich nach der Kapazität des Fahrzeuges.

Bitte denken Sie daran, es können nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist. Bitte nutzen Sie in den Fahrzeugen die extra gekennzeichneten Fahrradstellflächen für Ihr Rad.

Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor der Fahrradbeförderung.

Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme.

VVO-Tarifzonenplan mit Fahrradkapazitäten

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Fahrradkapazitäten in ausgewählten Zügen.

Zum Vergrößern bitte auf die Karte klicken

Stand: April 2023

Das können Sie in Bus & Bahn kostenfrei mitnehmen

Ihr Handgepäck, Reisegepäck und leicht tragbare Sachen können Sie in Bus & Bahn kostenfrei mitnehmen.

Dazu gehören:

  • ein Kinderwagen mit Kind
  • ein Rollstuhl oder Rollator
  • ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten pro Person
  • Kleintiere im geeigneten Transportbehälter sowie
  • ein Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kleinkinder sitzen
  • ein zusammengeklappter elektrischer Tretroller
  • ein in einer Transporttasche verpacktes Klapprad sowie
  • Dreiräder, Lauf- oder Fahrräder von Kindern, die noch nicht die Schule besuchen

Für jeden weiteren Gegenstand oder wenn z. B. Kinderwagen oder Rollstühle zum Trans­port von Gepäck genutzt werden, benötigen Sie je einen ermäßigten Einzelfahrschein.

Das Betriebspersonal entscheidet, ob Sachen/ Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie im Fahrzeug untergebracht werden.

Bitte beachten Sie, dass Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer jederzeit Vorrang haben.

Details zur Mitnahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren finden Sie im „Kleingedruckten“.

Von der Mitnahme ausgeschlossen

Von der Beförderung ausgeschlossen sind dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastträger (Lastenfahrrad) und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) sowie nicht zusammengeklappte, zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge.

Details zur Mitnahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren finden Sie im „Kleingedruckten“.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.