Fahrräder
Wenn Radler müde werden nutzen Sie gern Bus & Bahn, um an ihr Ziel zu gelangen.
Für die Mitnahme von Fahrrädern gibt es im VVO folgende Tickets.
- Fahrradtageskarte
(1 Tarifzone oder Verbundraum)
- Fahrradtageskarte Elbe-Labe
- Fahrradmonatskarte
Bitte denken Sie daran, dass nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist.
Fahrräder können in S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden.
Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme von Fahrrädern.
Bitte beachten Sie, dass Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer jederzeit Vorrang vor der Fahrradbeförderung haben.
Details zur Mitnahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren finden Sie im „Kleingedruckten“.
Preise und Gültigkeit Fahrradtageskarte
Eine Fahrradtageskarte gilt jeweils ab der Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages.
Nutzen Sie die Fahrradtageskarte zusammen mit dem NachtTicket (gültig von 18 bis 6 Uhr Folgetag), gilt sie bis
6 Uhr.
Fahrrad inklusive: Tipp für Monats- & Abo-Monatskarteninhaber
Als Monatskarten- bzw. Abo-Monatskarteninhaber können Sie Ihr Fahrrad, Fahrradanhänger oder einen Hund innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n) unentgeltlich mitnehmen.
Eine Fahrradmonatskarte ist ab Entwertung bis zum gleichen Tag des Folgemonats 24 Uhr gültig.
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Gültigkeit |
normal
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Fahrradtageskarte12
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1 Tarifzone3 |
2,00 € |
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Verbundraum |
3,00 € |
Fahrradtageskarte
Elbe-Labe12
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Verbundraum +
Bezirk Ústí |
4,00 € |
Fahrradmonatskarte12
gilt: siehe Monatskarte
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Verbundraum |
17,00 € |
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
12 gilt alternativ auch für einen Fahrradanhänger oder Hund
Preisstufen
Tickets für die Mitnahme von Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Hunden sind in 2 Preisstufen erhältlich.
Preisstufe A
Gilt für Fahrten innerhalb einer Tarifzone gemäß dem Fahrausweisaufdruck.
Preisstufe D
Gilt für Fahrten in mehr als 1 Tarifzone.
Wird mein Fahrrad garantiert befördert?
In den Zügen, Bussen, Straßenbahnen, Fähren und Sonderverkehrsmitteln können Fahrräder nur eingeschränkt mitgenommen werden.
Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat dabei immer Vorrang.
Fahrräder mit Verbrennungsmotor sowie Sonderkonstruktionen (z.B. Lastträger) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Fahrradmitnahme in den historischen Verkehrsmitteln
Dresdner Standseilbahn
Die Standseilbahn ist am oberen und unteren Ende mit einem Gepäckabteil pro Wagen ausgestattet. Es können maximal sieben Fahrräder darin transportiert werden.
Schmalspurbahnen
Auf der Lößnitzgrundbahn und auf der Weißeritztalbahn ist die Mitnahme eines Fahrrades kein Problem, denn die Schmalspurbahnen verfügen über einen Gepäck- bzw. Fahrradwagen mit Platz für 30 Räder.
Dresdner Schwebebahn
In der Schwebebahn können maximal vier Fahrräder transportiert werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrräder über mehrere Treppen getragen werden müssen.
Dresdner Standseilbahn
Die Standseilbahn ist am oberen und unteren Ende mit einem Gepäckabteil pro Wagen ausgestattet. Es können maximal sieben Fahrräder darin transportiert werden.
Kirnitzschtalbahn
In der Kirnitzschtalbahn kann nur eine begrenzte Anzahl Fahrräder mitgenommen werden.
Stadtrundfahrt Meißen
In den Kleinbussen der Stadtrundfahrt Meißen können keine Fahrräder mitgenommen werden.
Kirnitzschtalbahn
In der Kirnitzschtalbahn in der Sächsischen Schweiz können keine Fahrräder mitgenommen werden.
Fahrradmitnahme auf den Fähren
Die Fahrradmitnahme auf den Elbfähren ist kein Problem. Die Fähren fahren bei großem Andrang ständig von einem Ufer zum andern. Ist also kein Platz mehr für Sie und Ihr Fahrrad kommt es nur zu kurzen Wartezeiten.
Setzen Sie doch einfach mal über und radeln auf der anderen Elbseite weiter!
Auf den Elbfähren zum VVO-Tarif gilt die Fahrradtageskarte entsprechend ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Wollen Sie bei Ihrer Radtour nur die Fähre nutzen, zahlen Sie nur den aktuellen Fährpreise.
Tipp: Für Inhaber einer Monats- bzw. Abo-Monatskarte (Gültigkeit innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n)) ist die Überfahrt auf den meisten Fähren inkl. Fahrrad, Fahrradanhänger oder dem Hund kostenfrei.
Das können Sie in Bus & Bahn kostenfrei mitnehmen
Ihr Handgepäck und leicht tragbare Sachen können Sie in Bus & Bahn kostenfrei mitnehmen.
Dazu gehören auch ein
- Kinderwagen mit Kind,
- ein Rollstuhl oder Rollator,
- ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten pro Person,
- Kleintiere im geeigneten Transportbehälter sowie
- ein Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kleinkinder sitzen,
- ein zusammengeklapptes Fahrrad in einer handelsüblichen Fahrradtasche sowie
- Dreiräder, Lauf- oder Fahrräder von Kindern, die noch nicht die Schule besuchen.
Für jeden weiteren Gegenstand oder wenn z. B. Kinderwagen oder Rollstühle zum Transport von Gepäck genutzt werden, benötigen Sie je einen ermäßigten Einzelfahrschein in der entsprechenden Preisstufe.
Das Betriebspersonal entscheidet, ob Sachen/Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie im Fahrzeug untergebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer jederzeit Vorrang haben.
Details zur Mitnahme von Fahrrädern, Sachen und Tieren finden Sie im „Kleingedruckten“.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.